Integrationsgesetz: völlig falscher Ansatz
Das vorliegende Integrationsgesetz geht von einem völlig falschen Ansatz aus. Es ist ein total einseitiges Gesetz, welches die Verantwortung zur Integration vom Zuwanderer auf den Kanton Zug überträgt. Die Linke erwähnt immer, dass es zur Integration beide braucht. Was ist mit denen, die sich nicht integrieren wollen? Glauben sie wirklich, dass sich dank diesem Luxusangebot jemand integriert?
Nein, die Linken wollen einfach zusätzlich zur gigantischen Sozialindustrie noch eine Integrationsindustrie aufbauen. Natürlich auf Kosten der Steuerzahler. Der Staatsapparat wird mit einer neuen Abteilung ergänzt und wir müssen mit steigenden, jährlich wiederkehrenden Kosten rechnen. Dass bereits jetzt ein Überangebot an Integrationsmöglichkeiten besteht, bestätigen die Linken selber mit ihrem Argument, dass all diese mannigfaltigen Angebote welche es jetzt schon gibt, durch eine Staatsstelle koordiniert werden müssen.
Ausser, dass sich die Ausländer nach Kräften an den Kosten für die verschiedenen Kurse beteiligen sollen, wohlverstanden sollen und nicht müssen (was logischer wäre), finden sie im gesamten Integrationsgesetz keine Pflichten oder gar Sanktionen für solche, die sich weigern sich zu integrieren. Im Gegenteil, sie haben das Recht auf diverse zusätzliche Angebote, sogar das Recht auf Teilhabe am staatspolitischen Leben. Achtung, hier kommt auf leisen Sohlen das Ausländerstimmrecht.
Anders sieht es in diesem Gesetz für den Kanton Zug aus. Kaum ein Absatz im Gesetz in welchem nicht steht dass der Kanton gewährleistet, sicherstellt, anbietet, etc.. Dabei sind genau jene das Problem, welche sich einfach nicht integrieren wollen. Denken sie wirklich, dass ein überzeugter Islamist, welcher überhaupt nichts von unserer Kultur hält, mit diesem laschen, zahnlosen Gesetz integriert werden kann?
Nein, staatlich unterstützte Integration hemmt die Motivation der Zuwanderer, selber Verantwortung zu übernehmen und sich selbständig zu integrieren. Kommt dazu, dass die Richtlinien zur Integration bereits im Bundesgesetz (AuG) vorhanden sind. Wir brauchen gar kein neues Gesetz.
Thomas Werner, Unterägeri
Kantonsrat