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Konkordatsrecht bricht kantonales Recht

HarmoS verlangt von allen Beitrittskantonen die obligatorische Schaffung flächendeckender Tagesstrukturen zur ausserschulischen Kinderbetreuung. Deren Nutzung ist zwar freiwillig. Vage wird festgehalten, dass Eltern, welche diese Tagesstrukturen nutzen, Kostenbeiträge daran zu leisten hätten. Längst ist dabei klar, dass diese Tagesstrukturen nicht genutzt würden, wenn dafür volle Kostendeckung verlangt würde. Die Tagesstrukturen sind schlicht zu teuer. Es zeichnet sich ab, dass nur Eltern mit steuerbarem Familieneinkommen von jährlich über hunderttausend Franken für die Inanspruchnahme der Tagesstrukturen voll kostenpflichtig erklärt werden. Hunderttausend Franken Einkommen erreichen in der Schweiz allerdings junge Familien mit Kindern nur sehr selten.

Die Konsequenz: der Löwenanteil der Kosten wird dem Steuerzahler aufgebrummt. Die Eltern werden vom Staat also aus der Aufgabe entlassen, mit ihren Kindern zusammen deren Schul- und auch Lebensprobleme zu bewältigen und zu meistern. Sie werden zu blossen „Sonntags- und Freizeiteltern“. Ist dass das, was unsere Kinder brauchen? Nein. Und darum Nein zu HarmoS.

Wer HarmoS zustimmt, der entmachtet den eigenen Kanton in Volksschulfragen vollständig, weil Konkordatsrecht gemäss schweizerischen Rechtsordnung das kantonale Recht bricht. Wer die Entmachtung der Kantone verhindern will, darf HarmoS nicht zustimmen. Konkordatsrecht bricht kantonales Recht. Mit ein Grund, dass ich Nein zu HarmoS sage.

Moritz Schmid, Walchwil
Kantonsrat, Fraktionschef
15. September 2009

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