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Mehrkosten für den Mittelstand

Die Annahme des Integrationsgesetzes birgt hohe Folgekosten für den Steuerzahler. Die Integration wird mit der Zustimmung per Gesetz geregelt und ist für alle verbindlich. Die Gemeinden können nicht mehr nach ihrem Ermessen Integration betreiben. In der Schule, beispielsweise, werden zusätzlicher Schulraum und Personal gebraucht. Dies sind dann die sogenannten gebundenen Kosten für die Gemeinden, welche durch den tüchtigen Steuerzahler zu zahlen sind. Die Befürworter werden dieses Argument selbstverständlich abstreiten, doch kennen Sie ein Gesetz, welches keine Folgekosten hatte? Stimmen Sie deshalb NEIN zum Integrationsgesetz. So können wir wie bis anhin integrieren, ohne selbst auferlegten Zwang.

Thomas Villiger, Kantonsrat SVP, Hünenberg

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