Motion betreffend Förderung des Erwerbs von Wohneigentum mittels Bausparen
Motion von
Werner Villiger, Karl Nussbaumer und Thomas Villiger
Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt das Steuergesetz so zu ergänzen, dass Sparrücklagen welche geäufnet werden um selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können.
Begründung:
Nachdem das Steuerpaket am 16. Mai 04 abgelehnt wurde geht es uns nun darum, mit dieser Motion zukünftige Wohneigentümern im Kanton Zug gezielt mit steuerlichen Erleichterungen zu fördern und dieses Ziel möglichst schnell umzusetzen.
Es ist für uns völlig unbestritten, dass zukünftige Wohneigentümer eine steuerliche Entlastung brauchen und damit auch endlich etwas für die Förderung des Mittelstandes getan wird.
Genau hier setzt unsere Motion an, denn damit kann der Erwerb von Wohneigentum gezielt mit einem Bausparmodell gefördert werden und ermöglicht auch mittleren und unteren Einkommensschichten Eigentum zu erwerben.
Der Bausparvertrag ist ein Vertrag, mit dem eine volljährige in der Schweiz wohnhafte Person ein Sparguthaben mit der Absicht bildet, erstmals Wohneigentum zum eigenen Bedarf an ihrem schweizerischen Wohnsitz zu erwerben. Der Kanton Basel – Landschaft hat sein Steuergesetz im Jahre 1991 bereits entsprechend ergänzt.
Die Ergänzung im Steuergesetz des Kanton Basel – Landschaft und der Vorschlag zum steuerlich begünstigten Bausparen gemäss Abstimmungsvorlage vom 16. Mai 04 können die Basis für eine Anpassung des Zuger Steuergesetzes bilden.
In diesen beiden genannten Beispielen ist unter anderem geregelt bzw. vorgesehen, dass es sich um eine gebundene Sparrücklagen handelt, wie lange ein Abzug möglich ist, z. B 10 Jahre, wie hoch das maximale Alter sein darf, z. B. 45 Jahre, wie das Kapital nach dem Ablauf des Bausparvertrages versteuert werden soll und zudem wird die Höhe der jährlichen Einzahlungen auf das Bausparkonto definiert, z. B. ca. Fr.13 000.–.
Wir gehen davon aus, dass damit genügend Grundlagen vorhanden sind und somit unser Anliegen auf kantonaler Ebene rasch umgesetzt werden kann.
Für die zügige Behandlung dieser Motion danken wir Ihnen zum voraus bestens.
Die Motionäre :
Werner Villiger Karl Nussbaumer Thomas Villiger
Zug, 30. September 2004