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NEIN zur Zuger Velonetz-Initiative

Die Velonetz-Initiative fordert gedeckte Velo Parkplätze, Velobahnen, E-Bike Ladestationen, ein komfortables Veloverkehrsnetz und vieles mehr. All diese Forderungen sollen nun in der Form einer allgemeinen Anregung in die kantonale Verfassung geschrieben werden.

In der kantonalen Verfassung werden Grundsätze, wie unter anderem Demokratie, persönliche Freiheit, freie Meinungsäusserung und Gewaltentrennung geregelt. Themen rund um das Velonetz, ÖV oder Verkehrswege in der kantonalen Verfassung zu verankern, entsprechen nicht der richtigen Flughöhe.

Zudem sind die meisten Anliegen der Initiative bereits heute auf der adäquaten Flughöhe des kantonalen Richtplans verankert und umsichtig geplant. Mitunter aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über Velowege am 1. Januar 2023. Weiter haben wir schon heute viele attraktive Velowege und der Ausbau von aktuell 253 km auf 563 km ist aufgegleist.

Eine Anpassung der Kantonsverfassung ist unverhältnismässig und die falsche Normstufe, weshalb ich ein Nein zu dieser Velonetz-Initiative empfehle.

Hans Jörg Villiger
Kantonsrat SVP Cham

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