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Rein kommerzielle Anliegen der Gesundheitsdirektion

Ich bin den Motionären sehr dankbar für das sehr fundiert vorgetragene Anliegen. Dass der Kanton Hauptaktionär des Spitales ist, bedeutet eigentlich, dass die Bewohner des Kantons dessen eigentliche Besitzer sind. Das heisst, ihre gesundheitlichen Interessen sollten im Verwaltungsrat vertreten sein und nicht die offensichtlich rein kommerziellen Anliegen der Gesundheitsdirektion.

Bereits nachdem 1999 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Umwandlung des Spitales in eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft zugestimmt haben, ist von den ärztlichen Grundversorgern erfolglos die Forderung an den damaligen Gesundheitsdirektor Joachim Eder gestellt worden, die zuweisende Ärzteschaft in den Verwaltungsrat aufzunehmen.

Nun, da es sich mit dem Erlass der neuen Spitalliste klar demaskiert hat, dass statt der optimalen Gesundheitsversorgung die finanziellen Aspekte den Vertreter des Kantons im Verwaltungsrat antreiben, wird es unerlässlich, dass dem Anliegen der Gesundheitsversorgung die höchste Priorität geschenkt wird. Dies kann am ehesten durch eine Vertretung der zuweisenden Ärzteschaft geschehen.

Die Hausärztinnen und Hausärzte an der Front kennen die Bedürfnisse der aktuellen und potenziellen Patientinnen und Patienten am besten. Auf jeden Fall schenke ich niemandem mehr Vertrauen als meinem Hausarzt, meinen Interessen als Patient im Verwaltungsrat Gehör zu verschaffen.

Heinz Sennrich, Steinhausen

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