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Replik auf den gestrigen Artikel von Michael Schoenenberger betreffend Familieninitiative

Im gestrigen Artikel von Herrn Schoenenberger in der Neuen Zürcher Zeitung fanden sich zahlreiche Missverständnisse bezüglich der Familieninitiative. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dem besseren Verständnis derselben dienen.

Erstens schreibt Herr Schoenenberger, dass „die SVP die traditionell organisierten Familien stärken“ will. Das stimmt so nicht. Die SVP setzt sich ein für die Wahl-Freiheit des Familienmodells. In einem liberalen Staatsverständnis soll jede Familie selbst bestimmen können, ob sie ihre Kinder während fünf Tagen, während zwei Tagen oder überhaupt nicht fremd betreuen lassen will. Entsprechend soll auch jede Familie selbst entscheiden können, ob beide Elternteile zu je 100%, 80% oder 50% einer bezahlten Arbeit nachgehen. Es geht hier also darum, eine seit vier Jahren bestehende Diskriminierung, d.h. Ungleichbehandlung, zu korrigieren. Die SVP setzt sich somit für eine freiheitliche, das heisst liberale Familienpolitik ein.

Zweitens wirft Herr Schoenenberger der SVP vor, „eine neue Subventionierung, diesmal der traditionell lebenden Familien“ einzuführen. Dieser Vorwurf ist noch viel absurder, alleine schon aus steuerpolitischen Aspekten. Ein Steuerabzug kann gar keine Subvention sein, da eine Subvention ein Transfer vom Staat zum Bürger ist, während eine Steuer ein Transfer vom Bürger zum Staat ist. Auch das Argument, dass „bei gleichem Einkommen die traditionell organisierten Familien gegenüber anderen wirtschaftlich im Vorteil“ sind ist falsch, da die traditionelle Familie ja gerade deshalb ein tieferes Einkommen hat, weil ein Elternteil die persönliche Begleitung der Kinder als wichtiger erachtet, als die finanzielle Einkommensmaximierung.

Drittens argumentiert Herr Schoenenberger, dass „was nicht besteuert wird, auch nicht steuerlich entlastet werden“ kann. Der Kanton Zug führte im Jahr 2011 genau jenes steuerliche Modell ein, welches mit der Familieninitiative gefordert wird: Einen gleich hohen Fremd- wie Eigenbetreuungsabzug. Würde diese Regelung gegen das eidg. Steuerharmonisierungsgesetz verstossen, hätte der Bund längstens interveniert. Auch die FDP steht klar hinter dem gleich hohen Fremd- wie Eigenbetreuungsabzug. FDP-Parlamentarier Philippe Camenisch argumentierte etwa, dass „die Rolle des klassischen Familienmodells gewürdigt werden [soll], da gerade nichterwerbstätige Ehepartner nicht nur in der Familie, sondern in der für die Schweiz typischen und wichtigen unentgeltlichen Freiwilligenarbeit eine wichtige Rolle einnehmen.“ Des Weiteren schlug der heutige Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, Peter Hegglin, in der Regierungsratsvorlage selbst einen Eigenbetreuungsabzug von CHF 3‘000 pro Kind vor. Anzufügen gilt, dass es juristisch schon fast fahrlässig wirkt, wenn Herr Schoenenberger einen Verfassungsartikel aufgrund eines Gesetzesartikels für ungültig zu erklären versucht.

Schliesslich wird im Artikel noch die Frage gestellt, was „modern“ sei. Als Vertreter einer jüngeren Generation im Nationalrat bleibt mir diesbezüglich nur anzufügen, dass nicht immer alles was „modern“ und „dem Zeitgeist entsprechend“ erscheint, auch tatsächlich fortschrittlich ist. Dass sich Eltern persönlich um die Entwicklung ihrer Kinder kümmern möchten, ist meines Erachtens ein natürliches Bedürfnis. Dieses als „aus der Mode gekommen“ darzustellen, finde ich doch etwas sehr ideologisch gefärbt.

Nationalrat Thomas Aeschi
lic.oec.HSG, Harvard MPA

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