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Sieben Jahre Stillstand: Win Parlamentsauftrag versandet in der Bundesverwaltung

Eine Motion des Luzerner Ständerats Damian Müller verlangte, dass die Schweiz neben CE-zertifizierten Medizinprodukten auch solche mit Zulassung durch die amerikanische FDA (Food and Drug Administration) anerkennt. National- und Ständerat nahmen den Vorstoss 2022 an und erteilten damit einen verbindlichen Umsetzungsauftrag. Bis heute ist dieser Auftrag nicht umgesetzt: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant den Start der Vernehmlassung erst für Dezember 2026, mit einem Inkrafttreten frühestens im dritten Quartal 2027.

Bemerkenswert ist, dass die beteiligten Bundesstellen die Verzögerung unterschiedlich einordnen: Während das BAG regulatorische Differenzen zwischen dem Schweizer und dem US-amerikanischen System sowie Patientensicherheit als Gründe anführt, bezeichnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den bisherigen Prozessverlauf als «plangemäss». Diese Diskrepanz erschwert es der Öffentlichkeit, die tatsächlichen Verzögerungsursachen nachzuvollziehen.

Es handelt sich hierbei nicht um einen isolierten Vorfall, sondern um ein Beispiel für eine strukturelle Eigenheit des politischen Systems: Das Parlament kann Aufträge erteilen, verfügt jedoch über kein Instrument, um deren fristgerechte Umsetzung durchzusetzen. Die parlamentarische Oberaufsicht erlaubt zwar Kritik und Auskunftsverlangen, nicht aber eine Aufhebung oder Ersatzvornahme von Verwaltungsentscheiden. Zusätzlich zeigt der Fall eine bemerkenswerte regulatorische Asymmetrie: Während die Schweiz ihre Medizinprodukteregulierung seit 2001 vollständig an die EU-Regeln (MDR) angeglichen hat und diese automatisch anerkennt, werden gleichwertige US-Standards – die international als Goldstandard gelten – zusätzlich geprüft.

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, wie Entscheidungsprozesse in Bundesbern tatsächlich ablaufen – gerade im Hinblick auf künftige institutionelle Bindungen an ausländische Regelwerke. Die Frage, die sich stellt: Wenn ein einfacher, unbestrittener Parlamentsauftrag bereits sieben Jahre benötigt, wie würde sich ein institutionalisierter Mechanismus mit Nachvollzugspflicht und externer Streitbeilegung auf die Handlungsfähigkeit der Schweiz auswirken?

Stephan Rietiker, Baar

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