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Überstellung verurteilter Personen in ihr Herkunftsland

Die Regierung hat an der letzten Kantonsratssitzung meine Fragen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats, verurteilte Ausländer zur Verbüßung der Strafe ins Heimatland zu überstellen, beantwortet.

Es wurden viele Gründe aufgeführt, warum im Kanton Zug seit dem Jahre 2004, also in den letzten 20 Jahren, nicht ein einziges Mal davon Gebrauch gemacht wurde. Das zeigt, dass das Abkommen entweder das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben wurde, oder aber, und das wäre die zweite Variante, dass es am Willen unserer Behörden, unserer Regierung und unserer Justiz fehlt.

Das Übereinkommen des Europarates kann so schlecht nicht sein, denn alleine Deutschland hat im Jahre 2023 123 verurteilte Straftäter gemäss diesem Abkommen in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Österreich hat in den letzten 10 Jahren 2451 Personen nach diesem Abkommen zurückgeführt.

Die Schweiz hat gemäss Bundesamt für Statistik in den letzten 10 Jahren immerhin 154 Personen zurückgeführt, unser Nachbarkanton Schwyz hat in den letzten 20 Jahren 15 Personen zurückgeführt. Es ist wohl einfacher, Gründe zu finden, warum etwas nicht umgesetzt werden kann, als Verurteilte Ausländer gemäss dem Übereinkommen des Europarats in ihr Heimatland zu überstellen. Ich hoffe, dass auch im Kanton Zug ein Umdenken stattfindet.

Thomas Werner, Unterägeri
Kantonsrat

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