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Ungerechte Verteilung der Asylanten

Der Kanton Zug ist verpflichtet, eine gewisse Anzahl Asylanten aufzunehmen. Er verteilt diese nach einem bestimmten Verteilschlüssel auf die Gemeinden. Nach diesem Schlüssel müsste z.B. die Gemeinde Unterägeri ca. 35 Asylanten aufnehmen. In Unterägeri sind an Stelle dieser maximal 35 Asylanten 105 Asylanten untergebracht, während in anderen Gemeinden viel weniger oder gar nur einzelne Asylanten untergebracht sind. Deshalb reichte die SVP-Unterägeri eine Interpellation ein, welche an der Gemeindeversammlung vom Gemeinderat mündlich beantwortet wurde.

Aus den Antworten ist ersichtlich, dass der Gemeinderat keinen grossen Einfluss auf die Anzahl Asylanten auf seinem Gebiet hat. Vielmehr ist es der Kanton Zug (Direktion des Innern), welche die Zuteilung vornimmt und selber auf die Besitzer in Frage kommender Liegenschaften zugeht und diesen scheinbar eine sehr gute Miete zahlt. Obwohl gemäss Gemeinderat keine grossen Kosten auf die Gemeinde fallen, gilt es zu beachten, dass Asylanten die eine Aufenthaltsbewilligung kriegen, Anspruch auf unsere Sozialleistungen haben, welche wiederum die Gemeinde bezahlen müsste. Das heisst, dass Unterägeri mit 105 Asylanten ein wesentlich höheres Risiko trägt, künftig hohe Ausgaben im Sozialbereich verkraften zu müssen als zum Beispiel Walchwil mit 0-3 Asylbewerbern. Der Gemeinderat wurde auch gebeten, künftig die Interpellationen aller Parteien in der Vorlage abzudrucken oder mindestens zu erwähnen. So erfahren die Stimmbürger/innen, was sie an der Gemeindeversammlung erwartet.

Thomas Werner, Unterägeri
Kantonsrat

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