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Votum zur Interpellation zu den aktuellen Verhandlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und deren Folgen für den Kanton Zug von Kantonsrat Thomas Werner anlässlich der Kantonsratssitzung vom 29. Februar

Vielen Dank der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass im Nationalrat schon diverse Vorstösse zu diesem Thema hängig sind.

Die Gesundheit ist unser aller höchstes Gut. Mit gefährlichen Viren, mit der Gefahr für die Gesundheit oder gar der Gefahr gegen Leib und Leben kann sehr schnell Hektik, Angst und Panik entstehen und irrationale, unüberlegte oder übertriebene Entscheidungen und Massnahmen getroffen werden.

Falsche Einschätzungen, übereifrige Restriktionen und stigmatisierende Kommunikation können dazu führen, dass der gesellschaftliche und der wirtschaftliche Schaden am Ende weitaus grösser ist, als die eigentliche Gefahr für die Gesundheit je vorhanden war.

Wie stark die Gesellschaft auf die Probe gestellt werden kann, hat die Zeit der Corona-Massnahmen eindrücklich aufgezeigt. Obwohl die Schweiz sich m.E. etwas vernünftiger durch die Pandemie manöveriert hat als andere Länder, ist im Nachhinein unbestritten, dass auch in der Schweiz viele getroffene Massnahmen entweder nutzlos, übertrieben oder unnötig freiheitseinschränkend waren.

Damit wir es das nächste Mal besser machen können und ein künftiger Virus nicht wieder gesellschaftliche Kluften aufreisst, sondern mit vernünftigen, verhältnismässigen Massnahmen ohne Panik und übertriebenen Massnahmen eingedämmt und bekämpft werden kann, muss das überarbeitete Epidemiengesetz demokratisch breit abgestützt und von der Bevölkerung akzeptiert sein. Gerade weil die WHO demokratisch nicht legitimiert ist, in der Schweiz Vorschriften zu erlassen, muss das Abkommen oder die daraus abgeleiteten Gesetzesänderungen im Epidemiengesetz demokratisch breit abgestützt werden.

Die Kantone werden sich im Rahmen der Vernehmlassung zu den heute noch nicht bekannten Verhandlungsergebnissen äussern können, ich bitte die Zuger Regierung, sich mit ihrer Vernehmlassungsantwort dafür einzusetzen, dass auf Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit geachtet wird und vor allem, dass allfällige Einflüsse des WHO-Vertrages auf unser Epidemiengesetz demokratisch breit abgestützt werden, dass sie durch die Bearbeitung im Parlament und die Unterstellung unter das Referendum auch wirklich demokratisch legitimiert und dadurch von der Bevölkerung akzeptiert werden können.

Antwort der Regierung zur Interpellation

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