Mitmachen
Artikel

Wer soll das bezahlen? Nein zum Stromfresser-Gesetz

Der direkte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative geht viel zu weit und verfolgt zu viele starre Ziele. Es ist klar, dass es eine Absenkung der Emissionen braucht. Das kann aber nur in einem realistischen Zeitraum und mit überlegten Massnahmen gelingen.

Das Bundesgesetz über den Klimaschutz (KIG) beschreibt einen Absenkpfad mit konkreten Verminderungszielen: Bis 2040 müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um insgesamt 75 Prozent reduziert werden. Für Gebäude, Verkehr und Industrie gelten Zwischenziele.

Hauseigentümer werden im Gebäudesektor mit den schärfsten Vorgaben aller Sektoren konfrontiert. Während für die Industrie bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 gilt und für den Verkehr eine solche um 57 Prozent, muss der Sektor Gebäude die Emissionen um 82 Prozent senken.

Dies nachdem der Gebäudesektor bereits 2020 eine Senkung um fast 40 Prozent erreicht hatte – notabene mit freiwilligen Massnahmen, ohne Gesetzeszwang. Bis 2050 dürfen Verkehr und Gebäude gar keine Treibhausgase mehr ausscheiden – für die Industrie gilt eine Reduktion um 90 Prozent.

Zudem: 40 Prozent der aktuell 900‘000 fossilen Heizungen in der Schweiz sind jünger als zehn Jahre und haben somit kaum die Hälfte ihres Lebenszyklus erreicht. Mit Blick auf den vorgenannten Zielwert der Emissionsreduktion im Gebäudesektor müssen viele Heizungen vor Erreichen ihrer Nutzungsdauer ersetzt werden.

In vielen Fällen wird das eine stromfressende Wärmepumpe sein müssen. Der Einsatz von Wärmepumpen ist jedoch längst nicht überall möglich und bedingt aus Effizienzgründen meist zusätzliche kostenintensive, wärmetechnische Ertüchtigungen wie Anpassungen. Die Erstinvestition für die geforderten energetischen Massnahmen muss unmittelbar und vollumfänglich bezahlt werden.

Der heutige Stromverbrauch von rund 60 TWh wird künftig auf gut 90 TWh prognostiziert. Der steigende Strombedarf und die geplanten sukzessiven Stilllegungen der schweizerischen Kernkraftwerke schaffen eine Produktionslücke von 40 bis 50 TWh, die durch den Zubau neuer Anlagen gedeckt werden muss.

Dass diese Lücke durch erneuerbare Energieträger gesichert und garantiert werden kann, erscheint aus heutiger Sicht äusserst unrealistisch. Das Risiko tragen letztlich wir als Strombezüger alle selbst. Strom ist bereits heute teure Mangelware, Blackouts drohen in den Wintermonaten.

Hauseigentümer, Stockwerkeigentümer und Mieter, die bereits mit erneuerbarer Energie heizen, müssen mit massiv höheren Strompreisen und Stromunterbrüchen rechnen. Während so die Wohnkosten für alle steigen, sinkt gleichzeitig die Versorgungssicherheit. In Gebäuden, die heute mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, müssen auch jüngere Heizungsanlagen vorzeitig ersetzt werden. Das ist teuer und wirtschaftlich unsinnig.

Ein schneller und unkomplizierter Heizungsersatz ist bereits heute aufgrund des Fachkräftemangels und der langen Wartelisten bei den Förderbewilligungen kaum mehr möglich. Bei einem Heizungsausfall sind oft aufwendige und teure Provisorien nötig, um den Engpass zu überbrücken. Das KIG wird das Wohnen bei Annahme für uns alle massiv verteuern und gefährdet die Versorgungssicherheit zulasten der ganzen Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über den Klimaschutz ist überstürzt, unsinnig und teuer. Darum Nein zum unausgegorenen «Stromfresser-Gesetz» an der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 und damit Nein zum untauglichen Bundesgesetz über den Klimaschutz (KIG)

Rainer Suter, Cham
SVP-Kantonsrat

Artikel teilen
Kategorien
#cham
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden