Weshalb hält sich das Bundesparlament nicht an die Verfassung?
Die Gegner behaupten, die Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative führe zwangsläufig zur Kündigung der Personenfreizügigkeit. So ein Unfug.

Es ist problematisch, wenn Volksvertreter mit irreführenden Darstellungen uns täuschen. Die Problematik der Zuwanderungsdynamik wird zwar anerkannt, in der öffentlichen Darstellung jedoch verharmlost. Im Kern geht es um eine grundsätzliche Abwägung: Wie lassen sich wirtschaftliche und internationale Verpflichtungen mit dem Schutz der Lebensqualität, der sozialen Stabilität sowie der kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung der Schweiz in Einklang bringen, insbesondere mit Blick auf kommende Generationen.
Für die heutige Generation wird bereits jetzt der Zugang zu Wohneigentum unerreichbar, selbst bezahlbarer Wohnraum zur Miete ist vielerorts knapp. Gleichzeitig prägen überfüllte Züge und regelmässige Staus den Alltag. In städtischen Gebieten entsteht vermehrt der Eindruck, dass die Landessprachen, insbesondere das Schweizerdeutsch, im öffentlichen Raum an Präsenz verlieren.
Es muss erkannt werden, dass mit der Personenfreizügigkeit eine unkontrollierte Massenzuwanderung stattfindet, mit negativen Folgen für die Schweiz. Im Vergleich zu früheren historischen Belastungsproben, etwa der Schlacht bei Morgarten, handelt es sich heute nicht um eine militärische, sondern um eine strukturelle und politische Herausforderung. Wir müssen unser Land, unsere Grenzen und unsere nächsten Generationen schützen und eine Zukunft sichern, in der sie sich wohl und daheim fühlen. Es geht um die Entwicklungssicherheit der nachkommenden Generationen.
Bereits Artikel 121a der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, die Zuwanderung eigenständig mittels Höchstzahlen und Kontingenten zu steuern. Umso drängender ist die Frage, weshalb unsere Volksvertreter diese Vorgabe in der Praxis nicht konsequent umsetzen. Mitglieder von Bundesbehörden und Parlament leisten einen Eid, der sie zur Einhaltung von Verfassung und Gesetzen sowie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Wäre dieser Verpflichtung entsprochen worden, hätte es diese Initiative nicht gebraucht.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein Ja am 14. Juni 2026 zur Nachhaltigkeitsinitiative.
Philippe J. Zihlmann, Zug

