Medienmitteilung vom 04. August 2019 – Bundesgerichtsentscheid vom 6. Mai 2019 betreffend Schulunterricht für zwei Jugendliche aus Eritrea: Vom Bundesgericht befohlene Integration um jeden Preis zu Lasten unserer eigenen Kinder
Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 6. Mai 2019 wird ein Entscheid des Zuger Verwaltungsgerichtes aufgehoben und die Stadt Zug dahingehend gemassregelt, dass zwei Jugendliche aus Eritrea nicht genügend in die Regelklassen integriert worden sind. Das heisst, dass künftig Jugendliche, egal ob sie lesen oder schreiben können und egal ob sie unsere Sprache verstehen oder nicht, grösstenteils in den Regelklassen unterrichtet werden müssen. Auch wenn sie gerade erst aus einem Kriegsgebiet mit zum Teil Bildungsfernen Kulturen in die Schweiz eingereist sind.
Die SVP nimmt diesen Entscheid mit Befremden zur Kenntnis, denn solche Jugendliche würden die ständige Aufmerksamkeit der Lehrkräfte erfordern und diese überdurchschnittlich absorbieren. Das bringt Unruhe in die Klassenzimmer und gefährdet die Effizienz und die Qualität des Unterrichts. Der Entscheid des Bundesgerichts geht ganz klar zu Lasten der Schweizer Schulkinder und ist ein Affront gegenüber dem bewährten Subsidiaritätsprinzip, nachdem die Probleme auf der niedrigsten möglichen Ebene gelöst werden sollen. Dass die Lausanner Richter den Verantwortlichen der Stadt Zug, welche sowohl die Betroffenen, wie auch die entsprechenden schulischen Angebote kennen, die Kompetenz absprechen, Kinder dem passenden schulischen Angebot zuzuweisen, ist bedenklich.
Einmal mehr wird uns vor Augen geführt, dass die Kantone, Städte und Gemeinden die verunglückte Asylpolitik des Bundes ausbaden müssen. Die SVP wird sich auf allen Ebenen weiterhin gegen den Asylmissbrauch und für den Föderalismus einsetzen.
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