Mitmachen
Medienmitteilung

Medienmitteilung vom 31.08.2026 – SVP Kanton Zug reicht Volksinitiative «Keine Kopftücher an den Zuger Schulen und Kindergärten» erfolgreich ein

Mit über 2’200 Unterschriften für den Schutz unserer Kinder, echte Neutralität an Schulen und die Stärkung der Integration.

Bild: Initiativkomitee bei der Übergabe der Unterschriften an die Staatskanzlei

Die SVP Kanton Zug hat am Donnerstag, 27. August 2026, die kantonale Volksinitiative «Keine Kopftücher an den Zuger Schulen und Kindergärten» offiziell bei der Staatskanzlei eingereicht. Mit 2’221 gesammelten Unterschriften ist das Begehren deutlich zustande gekommen. Die SVP rückt damit die Debatte um Kinderschutz, weltanschauliche Neutralität im Schulzimmer und die Verhinderung gesellschaftlicher Parallelstrukturen ins Zentrum der Zuger Politik. Klares Signal für Kinderschutz und Integration

Ein Kinderkopftuch ist kein «harmloses Stück Stoff». Wer das behauptet, verschliesst bewusst die Augen vor der Realität vieler junger Mädchen. Ein staatliches Verbot für Minderjährige im Schul- und Kindergartenalter ist kein Eingriff in die Religionsfreiheit von Erwachsenen, sondern eine notwendige Schutzmassnahme. Unsere Schulen müssen ein verlässlicher, neutraler Raum sein, frei von religiösem, ideologischem oder familiärem Zwang.

«Bis Kinder alt genug sind, selbst zu entscheiden, ist es die Pflicht des Staates, Mädchen vor Ideologien zu schützen, die sie bereits im Kindesalter in Rollenbilder drängen, die unserer Bundesverfassung widersprechen.

Ein Verbot nimmt den Druck von ihren Schultern und gibt ihnen die Freiheit zurück, einfach Kind zu sein.» Philip C. Brunner, Präsident SVP Kanton Zug

Die Notwendigkeit zu handeln wird durch Entwicklungen im nahegelegenen Ausland unterstrichen: In Österreich hat sich die Zahl der kopftuchtragenden Mädchen an Schulen von 3’000 im Jahr 2019 auf heute rund 12’000 vervielfacht. Dieser Anstieg lässt sich nicht mehr allein durch demografische Veränderungen erklären, sondern ist auch die Folge gezielten religiösen Marketings. Radikalislamische Influencer inszenieren sich in den sozialen Medien zunehmend als «Sittenwächter» und erzeugen einen enormen Konformitätsdruck: Wer sich nicht verhüllt, riskiert Mobbing und Stigmatisierung.

Nachbarländer ziehen bereits klare Konsequenzen: Österreich hat gehandelt, und auch in Italien orientiert sich die Regierung Meloni am österreichischen Modell. Die Massnahmen richten sich gegen Hassprediger und die ausländische Finanzierung von Moscheen mit der klaren Maxime: Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, aber sie endet dort, wo Hass, patriarchale Rollenbilder und Unterlegenheit gepredigt werden. Kantone stehen in der Pflicht und Verantwortung

Auch die Aargauer Regierung muss ein Gesetz für ein Kopftuchverbot bei Volksschülerinnen bis zum 16. Altersjahr ausarbeiten. Der Grosse Rat hat kürzlich eine entsprechende Motion aus den Reihen von FDP, EDU, Mitte und SVP überwiesen.

Dass das Handeln auf kantonaler Ebene zwingend ist, zeigt auch die Haltung auf Bundesebene. Der Bundesrat lehnte ein nationales Kopftuchverbot an Schulen (unter Verweis auf die Antwort zum Postulat 22.4559 von Ständerätin Marianne Binder-Keller/AG) ab. Die Landesregierung stellte dabei klar fest: Sowohl das Schulwesen als auch die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat fallen verfassungsmässig in die alleinige Zuständigkeit der Kantone. Der Kanton Zug hat somit die Verantwortung und den Handlungsspielraum, eigenständig Griffigkeit zu beweisen.

Ein Kopftuchverbot an Schulen und Kindergärten ist kein Akt der Ausgrenzung. Im Gegenteil: Für viele betroffene Mädchen bedeutet es die erste echte Erfahrung von körperlicher Integrität, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Wer wirklich Religionsfreiheit will, muss sicherstellen, dass Heranwachsende ohne Druck aufwachsen können, um später selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden