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Vorstoss

Interpellation der SVP-Fraktion in Sachen des Landes verwiesene Personen, die nach Ablauf ihres Verweises wieder als Familiennachzug in die Schweiz einreisen dürfen

Ausgangslage: Delinquenten, deren Familien in der Schweiz leben und welche wegen strafbaren Handlungen zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und des Landes verwiesen wurden, reisen nach dem Landesverweis im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz ein.

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