200 Millionen Franken sind genug
Mit dem Beitritt zum sogenannten Kulturlasten – Konkordat soll der Kanton Zug verpflichtet werden, zusätzlich zum NFA, jährlich 2. 2 Mio. Franken nach Zürich und Luzern zu überweisen – dies ohne Obergrenze und ohne Mitspracherecht.
Dass sich auch unser Kanton an der staatlichen Unterstützung einiger wichtigen Kulturzentren beteiligen muss, ist für mich nach wie vor unbestritten. Der Kanton Zug zahlt deshalb bereits seit 1998 jährlich 1 Million Franken freiwillig an die grossen Kulturinstitutionen im Kanton Zürich und im Kanton Luzern. Der Kanton Zug verhält sich also weder knauserig noch als Trittbrettfahrer.
Ich bin der Ansicht, dass dies ausreicht. Zusätzlich rund 1.2 Mio. Franken pro Jahr zu verteilen halte ich für verantwortungslos, denn der Kanton Zug zahlt aufgrund des NFA bereits ca. 200 Mio. Franken pro Jahr an die anderen Kantone, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Nicht eingerechnet sind in diesen 200 Mio. Franken die Beträge, die der Kanton Zug aufgrund der direkten Bundessteuern nach Bern abliefert. Deshalb ist der Beitritt zum Kulturlasten – Konkordat, das dem Kanton weitere finanzielle Belastungen aufbürdet, abzulehnen
Mich stört aber auch, dass die Abgeltungen zukünftig nicht zweckgebunden direkt an die einzelnen Institutionen, wie es der heute gültige Kantonsratsbeschluss vorsieht, überwiesen werden, sondern neu zur Entlastung der Staatskassen in den Kantonen Zürich und Luzern eingesetzt werden sollen.
Nicht akzeptieren kann ich auch die Tatsache, dass wir sehr wohl grosse Beträge ausrichten sollen, jedoch unter dem Artikel 5 des Konkordates, Mitbestimmung, werden bei Veränderungen der Abgeltung die Regierungen der Vereinbarungskantone nur angehört. Das heisst, wenn der Kanton Zug nicht einverstanden ist, hat er nur die Möglichkeit das Konkordat unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zu kündigen. Das ist doch kein Mitspracherecht.
Bitte unterstützen Sie deshalb unser Referendum und stimmen Sie Nein zum Kulturlasten – Konkordat. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Werner Villiger, Zug
Kantonsrat
12. November 2008