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Ausschaffungen à la Kanton Zug

Wer den neu erschienen Grundlagenbericht der Eidg. Kommission für Migrationsfragen liest, reibt sich zwei Mal die Augen. Statistisch festgehalten hat der Kanton Zug im Jahre 2007 bei einer Person eine Weg-(Aus-)weisung angeordnet. Wenn man dann weiterblättert und auf Seite 46 auf die Frage der Vollstreckung der Ausweisungen stösst, heisst es Folgendes: „Leider waren die Migrationsämter (Kantone) nicht in der Lage, die Frage, wie viele der straffällig gewordenen aufenthaltsberechtigten Personen tatsächlich ausgeschafft werden, zuverlässig zu beantworten. Sie erheben die Daten zu den vollstreckten Wegweisungen nicht“. Deshalb, geschätzte Bürgerinnen und Bürger, braucht es die Annahme der Ausschaffungsinitiative. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass je nach Vorgesetzten, sprich Regierungsrätin oder Regierungsrat, die Ausschaffungsziffern sehr unterschiedlich sind. Ein Vergleich: Im Jahre 2007 wurden wie erwähnt im Kanton Zug eine Person weggewiesen, im Kanton Luzern deren 99. Im Jahre 2008, Kanton Zug 3, Luzern 84. Setzen wir klare Zeichen, dass wir eine sichere Schweiz wollen! Der Gegenvorschlag entspricht grundsätzlich der heutigen Praxis ausser dass er, um die Linken ins Boot zu holen, einen weitreichenden Integrationsartikel enthält. Es könnte mit diesem Artikel der Fall eintreten, dass ein straffälliger Auszuweisender den Kanton oder die Gemeinde wegen fehlender oder mangelhafter Integrationsbemühungen einklagen kann.

Mit einem klaren Ja zur Ausschaffungsinitiative können wir nicht alle Missstände beheben, aber den Weg ebnen für eine härtere Gangart mit kriminellen Ausländern.

Marcel Scherer, Hünenberg
Nationalrat
14. November 2010

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