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Bericht der SVP Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 03. Juli 2014

Ja zum Strassenbauprogramm und zum Finanzausgleichsgesetz

Die SVP-Fraktion im Zuger Kantonsrat hat an ihrer Sitzung von Montagabend die Geschäfte der Sitzung von Donnerstag besprochen. Breiten Raum in der Diskussion nahmen das Strassenprogramm für die Jahre 2014 bis 2022 und das Finanzausgleichsgesetz ein. 
Im Rahmen des Strassenbauprogramms beantragt der Regierungsrat, die Kompetenz der Kreditfreigaben den heutigen Bedürfnissen anzupassen und auf 2 Millionen Franken zu erhöhen. Damit soll unter anderem die Baukostenteuerung berücksichtigt werden, die in den Jahren 1989 bis 2002 rund 45 Prozent zugenommen hat.  Demgegenüber beantragt die Tiefbaukommission, bei der bisherigen Limite von 1,5 Millionen Franken zu bleiben. Die Stawiko beschloss, dem Antrag des Regierungsrates zu folgen. Die SVP-Fraktion sieht die Gründe für die Erhöhung und folgt Regierung und Staatswirtschaftskommission.
Was Radstrecken betrifft, schliesst sich die SVP-Fraktion der Stawiko an. Heute gilt für Radstrecken eine andere Regelung als für die anderen Kategorien des Strassenbauprogrammes. Dadurch werden die Radstrecken bevorzugt behandelt, was historisch gewachsen ist und früher anscheinend vom Kantonsrat erwünscht war. Heute jedoch ist es selbstverständlich, dass sowohl der öffentliche Verkehr, der motorisierte Individualverkehr als auch die Radfahrenden gleichberechtigt sind und somit keine Unterscheidung bei der Kompetenzregelung mehr notwendig ist. Es ist auch administrativ einfacher, wenn im Kantonsratsbeschluss so wenig Ausnahmen wie möglich geregelt werden.
Auch in der Teilrevision des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz) folgt die SVP-Fraktion der vorberatenden Kommission sowie der Staatswirtschaftskommission und plädiert für eine zeitliche Begrenzung des kantonalen Beitrages auf drei Jahre. Damit ist es möglich, die Auswirkungen von zwei Jahresrechnungen zu berücksichtigen. Und es kann erreicht werden, dass die zweite Teilrevision nicht auf die lange Bank geschoben wird, was sicherlich auch im Interesse der Einwohnergemeinden ist. Aufgrund der Befristung soll eine Anschlusslösung spätestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Die Antwort der Regierung auf die Interpellation der SVP zur Abstimmungspropaganda der Frauenzentrale Zug für die Abtreibungsfinanzierung nimmt die SVP mit einem gewissen Unbehagen zur Kenntnis. Die Regierung verschliesst sich in ihrer Antwort ganz offensichtlich der hochbrisanten Frage, ob ein Verein, dessen Jahresumsatz 2013 zu 70 % aus Steuergeldern des Bundes, des Kantons und der Gemeinden besteht, aktive Propaganda für eine Volksinitiative betreiben darf, die zudem die Religions- und Weltanschauungsfreiheit betrifft. In der Fraktion war auch die Entschädigung der Präsidentin der Frauenzentrale aus diesen öffentlichen Geldern ein Thema. Die Entschädigung Politikern, die der grössten Fraktion im Kantonsrat angehört (CVP), wurde deutlich erhöht. Das Gros der Entlöhung stammt aus Steuergeldern.
Im Zusammenhang mit der Interpellation „Sicherheitspauschale für den Kanton Zug für die Asylunterkunft Gubel Menzingen» wurde an der SVP-Fraktionssitzung festgehalten und gefordert, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel für eine erhöhte Präsenz der Polizei in Menzingen eingesetzt werden müssen.
Thomas Wyss, Kantonsrat
Oberägeri

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