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Bericht der SVP-Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 25. März 2010

Die SVP-Fraktion nimmt zu den Traktanden wie folgt Stellung:

Gesetzesinitiative „Unser Kantonsspital ist Service public“

Um was geht es?
Die Gesetzesinitiative "Unser Kantonsspital ist Service public" verlangt, dass das Zuger Kantonsspital wieder eine öffentlich-rechtliche Organisationsform hat. Die Zuger Kantonsspital AG ist heute eine nicht gewinnorientierte, gemeinnützige Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons Zug (rund 94 Prozent) und der Stiftung Pflegezentrum Baar (rund 6 Prozent). Sie ist als Betriebsgesellschaft für die Führung des Spitals zuständig, während die Gebäude gänzlich im Besitz des Kantons sind. Bis 1999 war das Kantonsspital eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Wechsel zur Aktiengesellschaft erfolgte beim Zusammenschluss mit dem Spital Baar. Die Stimmbevölkerung hat das entsprechende Gesetz mit einem Mehr von 64 Prozent gutgeheissen.

Seither hat sich das Kantonsspital erfolgreich entwickelt. Die Marktstellung wurde gestärkt und das Leistungsangebot zeitgemäss ausgebaut. Auch das Personal hat profitiert, und zwar in Form von attraktiven Anstellungsbedingungen und einem Gesamtarbeitsvertrag. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat sich also nicht nachteilig ausgewirkt. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn es Probleme gab, konnten diese immer im bestehenden Rahmen gelöst werden. Denn der Kanton verfügt über zahlreiche Einflussmöglichkeiten – als Eigentümer der Spitalliegenschaften, als Hauptaktionär, als gesundheitspolitische Steuerungsbehörde und seit 2009 über seinen offiziellen Vertreter im Verwaltungsrat. Der Regierungsrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragen dem Kantonsrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die SVP – Fraktion unterstützt diesen Antrag einstimmig. Wir finden
die öffentlichen Interessen sind in der heutigen Konstellation vollauf gewährleistet. Bei einer Änderung der Rechtsform würden weder die Gesundheitskosten sinken noch die Wettbewerbsfähigkeit des Kantonsspitals würde verbessert. Zusammengefasst : eine Aenderung der Rechtsform würde keine Vorteile bringen und drängt sich daher aus der Sicht der SVP – Fraktion nicht auf.

Ombudsgesetz

Der Vermittler in Konfliktsituationen hat in den vergangenen Jahren wertvolle Dienste geleistet bei der Beilegung von Konflikten zwischen Bürgern einerseits und kantonalen und gemeindlichen Behörden bzw. Amtsstellen andererseits. Damit ist er zu einem wichtigen Baustein im Zusammenwirken von Bürgerschaft und Staat geworden. Dies vor allem im Bemühen das Verständnis zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen zu fördern und der herrschenden Staatsverdrossenheit entgegenzuwirken.

Aus diesen Gründen begrüsst die SVP – Fraktion, dass die Ombudsstelle im Kanton Zug nun endgültig institutionalisiert werden soll. Ebenso begrüssen wir die Absicht, den Zuständigkeitsbereich nun – auch offiziell- auf die Einwohnergemeinden auszuweiten. Wir unterstützen auch die Auffassung der vorberatenden Kommission, dass die Ombudsperson durch den Kantonsrat gewählt werden soll. Auf diese Weise erhält die Ombudsperson eine von der Verwaltung noch unabhängigere Stellung, ausserdem wird damit gleichzeitig die Glaubwürdigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern gestärkt. Die vorberatenden Kommission beantragt, dass die Wahl der Ombudsperson mindestens 6 Monate vor Beginn der Amtsperiode erfolgen soll. Durch das vorverschieben der Wahl wird die existentielle Absicherung gewährleistet und zugleich entfällt eine Abgangsentschädigung. Die SVP Fraktion unterstützt diesen Antrag grossmehrheitlich.

Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes

Die vorgesehenen Anpassungen des kantonalen Richtplanes waren in der SVP – Fraktion unbestritten. Beim Kapitel E7, Elektrische Uebertragungsleitungen unterstützt die SVP – Fraktion eistimmig den Streichungsantrag des Regierungsrates.

Motion von Stephan Schleiss und Werner Villiger betreffend Einführung des Oeffentlichkeitsprinzip

Um was geht es?
Gemäss dem geltenden „Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt“ ist geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Aufgrund der verstärkten Forderung nach Transparenz und vermehrter Information der öffentlichen Verwaltung zu Gunsten der Bevölkerung ist die Vorstellung einer geheimen Bürokratie überholt. Mit dem Wechsel zum „Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt“ ist alles öffentlich, sofern dem keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Das Öffentlichkeitsprinzip schafft die grösstmögliche Transparenz. Dies gehört zu einer bürgerorientierten Verwaltung. Transparenz schafft Vertrauen in die staatlichen Institutionen und erhöht die Glaubwürdigkeit des staatlichen Handelns.

Die SVP . Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag des Regierungsrates, die im Juli 08 eingereichte Motion betr. Einführung des Oeffentlichkeitsprinzip im Kanton Zug erheblich zu erklären und den Regierungsrat mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes zu beauftragen.

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