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Bericht der SVP-Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 26. Mai 2011

Die SVP-Fraktion hat an ihrer Sitzung am Montagabend die Geschäfte der kommenden Kantonsratssitzung besprochen. Breiten Raum nahm in der Diskussion die Beratung der Änderung des Steuergesetzes ein.

In der Frage des Fremd- und Eigenbetreuungsabzugs wird der Antrag der vorberatenden Kommission unterstützt, die sich für einen gleich hohen Abzug von je 6000 Franken ausspricht. In der Frage des Mieterabzuges wird der Vorschlag des Regierungsrates (ohne Reineinkommensobergrenze) befürwortet. Im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer wird die SVP-Fraktion den Antrag stellen, den Höchstwert von 2,0 Promille auf 1,5 Promille zu senken.

In der Unternehmensbesteuerung wird entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission dafür plädiert, den verminderten Gewinnsteuersatz der ersten 100’000 Franken auf 4% zu belassen und damit keine Reduktion auf 3% vorzunehmen. Bei der Festsetzung der weiteren Gewinnsteuersätze wird von der SVP-Fraktion jedoch die Kommission unterstützt, womit folgende Ansätze gelten sollen:  6.25% (2012), 5.75% (2013), 5.5% (2014). Die Fraktion wird auch den Antrag stellen, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen.

Im Zusammenhang mit dem Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons an Innovationsförderungsmassnahmen hat CVP-Kantonsrat Kurt Balmer für die zweite Lesung einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser wird von der SVP-Fraktion im Verhältnis 2:1 unterstützt.

Traktandiert sind am Donnerstag auch die Gesetzesinitiative der CVP über die Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse und die Verfassungsinitiative der SVP für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten.  Im direkten Vergleich zieht die SVP-Fraktion die Verfassungsinitiative der Gesetzesinitiative vor. Die Verfassungsinitiative tritt nach einer Annahme sofort in Kraft. Bei einer Annahme der Gesetzesinitiative müsste der Kantonsrat erst noch eine Änderung des Schulgesetzes vornehmen, wogegen wiederum das Referendum ergriffen werden könnte. Die Verfassungsinitiative beinhaltet zudem ein Moratorium für Schulversuche ohne Noten. Nur die Verfassungsinitiative stellt sicher, dass der Kantonsrat unter Ausschluss des Volkes die Noten nicht wieder abschaffen kann.

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