Mitmachen
Artikel

Bericht der SVP-Fraktion zur Kantonsratssitzung vom 27. Oktober 2011

Die SVP-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:

Nichteintretensantrag

Die  SVP-Fraktion hat sich am Montagabend in Zug mit den Geschäften der kommenden Kantonsratssitzung befasst. Intensiv diskutiert wurde unter anderem die beantragte Umsetzung des neuen Kindes und Erwachsenenschutzrechtes im Kanton Zug. Die SVP-Fraktion beantragt einstimmig Nichteintreten auf die Vorlage.Die Fraktion ist der Ansicht,  die Erwachsenenschutzbehörde sollte auch in Zukunft dezentral bei den Gemeinden oder – nach deren Gutdünken – bei Verbünden zwischen mehreren Gemeinden belassen werden.  Die SVP-Fraktion ist gegenüber Zentralisierungen von Zuständigkeiten, die die Autonomie der Gemeinden beschneiden und das Prinzip der Subsidiarität ausser Acht lassen, grundsätzlich skeptisch eingestellt. Für die Fraktion ist es unbestritten, dass das Bundesrecht neu eine Fachbehörde als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorschreibt. Ebenso unbestritten ist es aber, dass die Autonomie der Kantone nach wie vor gegeben ist, ob sie diese Fachbehörde auf Gemeinde-, Bezirk-, Kreis-, oder Regionsebene ansiedeln wollen.

Die Fraktion kann sich vorstellen, dass beim Kanton ein Pool von Fachleuten, die vom Kanton finanziert werden, verfügbar gehalten wird, auf welchen die Gemeinden, wenn sie in vormundschaftlichen Belangen entscheiden müssen, zurückgreifen können, damit das bundesrechtliche Erfordernis der Fachbehörde erfüllt ist.

Sollte der Nichteintretensantrag am Donnerstag keine Mehrheit finden, wird die SVP-Fraktion in der Debatte verschiedene Änderungsanträge stellen mit dem Ziel, die gröbsten Fehler und Versäumnisse dieser Vorlage zu korrigieren.

So soll die Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beim Gesamtregierungsrat sein und nicht an die Direktion des Innern delegiert werden. Bei Entscheiden im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes handelt es sich regelmässig um höchst sensible und persönliche Bereiche, weshalb es sich rechtfertigt, dass die Aufsicht beim politisch legitimierten und vom Volk gewählten Regierungsrat bleibt und nicht an eine einzelne Direktion delegiert wird.

Ersatzlos gestrichen werden soll nach Ansicht einer grossen Mehrheit der Fraktion der Paragraph über eine Kinderschutzgruppe. Eine separate Kinderschutzgruppe, deren Aufgaben und Zusammensetzung von der Direktion des Innern geregelt werden können, ist vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips (die Grundzüge einer Materie müssen im Gesetz selber geregelt werden) rechtsstaatlich problematisch.

Zudem ist eine solche Kinderschutzgruppe nicht notwendig angesichts dessen, dass die neue Behörde eine Fachbehörde ist. Eine separate Kinderschutzgruppe mit weiteren Fachleuten führt zu Doppelspurigkeiten und oft auch zu einer Scheinlegitimation von Entscheiden der in der Sache zuständigen Behörde.

Sollte der Kantonsrat den Antrag der SVP Fraktion auf Streichung der Kinderschutzgruppe ablehnen, beantragt die SVP im Eventualstandpunkt, den Regierungsrat und nicht die Direktion des Innern mit der Zusammensetzung und Regelung der Kinderschutzgruppe zu betrauen. Die Verordnungskompetenz liegt staatsrechtlich beim Regierungsrat und nicht bei einer einzelnen Direktion.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden