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Die richterlichen Samthandschuhe

Täglich können wir aus den Medien entnehmen, dass Jugendliche vermehrt bereit sind Gewalt auszuüben. Speziell an Wochenenden, ist die Polizei sehr viel damit beschäftigt, bei kleineren und grösseren Streitigkeiten von Jugendlichen wieder Ordnung herzustellen. Es ist nicht ganz neu, dass sich Jugendliche in die Haare geraten und anschliessend die Kräfte gemessen werden. Neu ist aber die schwere der Gewalt. Fusstritte in den Kopf- und Bauchbereich oder gar wenn das Opfer bereits am Boden liegt wird munter darauf eingeschlagen. Solche extreme Strafdelikte gelten sofort zu ahnden und die Täter schwer und nachhaltig zu strafen. Der Strafvollzug darf nicht Monate dauern und der Täter darf nicht zum Opfer gemacht werden, wie dies ab und zu in der Praxis der Fall war.

Wir haben geradlinige Gesetze und der Richter hat diese nach dem Volkswillen umzusetzen. Wenn Richter Straftaten gegen Leib und Leben verharmlosen, wie dies in den letzen Wochen in den Medien zu lesen war, haben diese das Gericht zu verlassen. Die Richter sind gewählte Personen und müssen das beschlossene Gesetz umsetzen. Ausgesprochene Strafen sollen hart und einschneidend sein. Schon gar nicht dürfen für die Verurteilung von Tätern, welche gegen Leib und leben verstossen haben die Samthandschuhe angezogen werden. Nein, im Gegenteil, es sollen harte Strafen ausgesprochen werden, damit Strafen auch eine abschreckende Wirkung erzielen. Es darf nicht sein, dass Gewaltdelikte gegen Leib und Leben nachgeahmt werden. Weiter müssen bei nicht mündigen Straftätern die gesetzlich verantwortliche Person in die Pflicht genommen und wegen Verletzung der Aufsichts- und Erziehungspflicht bestraft werden. So könnten die nächtlichen, brutalen Exzesse vermindert werden. Ein Thema, welches gerne von den linken Politikern und den Medien verschwiegen wird, sind die Gewalttaten von Personen mit migrations Hintergrund.

Es ist statistisch festgehalten, dass diese Personen Prozentual mehr schwere und mittel schwere verbrechen gegen Leib und Leben ausüben als Personen ohne migrations Hintergrund. Es kann nicht sein, dass solche Personen auf Grund ihrer Herkunft und auf Grund ihrer Jugend mildere Strafen erleiden. Solche Personen sind bei schweren Körperlichen oder gar tödlichen Verletzungen unverzüglich in ihr Heimatland auszuschaffen um dort ihre Strafe abzusitzen. In der Schweiz haben wir Gesetze, welche solche Ausschaffungen zulassen.

Thomas Villiger, Hünenberg
Kantonsrat
2. April 2008

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