Die SVP Kanton Zug fordert den Verzicht auf ein Integrationsgesetz
Die SVP Kanton Zug fordert in ihrer Vernehmlassung zum vom Sicherheitsdirektor und vom Regierungsrat sorgfältig ausgearbeiteten Entwurf des Einführungsgesetzes zum Ausländergesetz (EG AuG) die Integration allfälliger Bestimmungen über die Integration von Ausländern in das EG AuG. Gleichzeitig fordert die SVP damit den Verzicht auf das bereits entworfene kantonale Integrationsgesetz.
Das vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegebene EG AuG erweist sich aus Sicht der SVP Kanton Zug als schlankes und sorgfältig erarbeitetes Gesetz, welches sich auf das Notwendige beschränkt. Allfällige Bestimmungen zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung sollten in das gleiche EG AuG eingebaut werden, soweit sie überhaupt notwendig sind. Weder das Bundesrecht noch die Situation der Ausländer im Kanton Zug erfordern ein separates kantonales Integrationsgesetz. Im Sinne einer schlanken Gesetzgebung und im Sinne der Überzeugung von Montesquieu, wonach es absolut notwendig ist, kein Gesetz zu machen, wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, fordert die SVP Kanton Zug daher, von einem gesonderten Integrationsgesetz abzusehen. Dies bedeutet, dass die bereits begonnene Beratung des kantonalen Integrationsgesetzes in der kantonsrätlichen Kommission zumindest zu sistieren ist.
Manuel Brandenberg, Kantonsrat
Präsident SVP Kanton Zug
04. Januar 2012