Mitmachen
Artikel

Einbürgerungen: Qualität statt Quantität ist gefragt !

Die Bürgerrechtsregelung ist bekanntlich ein emotionsgeladenes Thema mit vielen Facetten. Sieht man von den zahlreichen unwesentlichen und meist unumstrittenen Details ab, geht es um folgende Grundsatzfragen: Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ein Ausländer erfüllen, damit er ordentlich, erleichtert oder gar automatisch eingebürgert werden kann, und soll ein Beschwerderecht gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide eingeführt werden, womit quasi ein subjektives Recht auf Einbürgerung geschaffen würde?
Nicht möglichst viele Einbürgerungen müssen unser Ziel sein, sondern die richtigen. In der Schweiz werden heute über 40’000 Menschen pro Jahr eingebürgert (1991 waren es nicht einmal 6’000). Seit dem Wegfall der so genannten Einkaufssummen steigt die Zahl der Einbürgerungsgesuche in vielen Kantonen sprunghaft an. Mehr Einbürgerungsgesuche heisst automatsich auch mehr Fehlentscheide. In letzter Zeit haben sich die Fälle gehäuft (z.B. Fall „Rhäzüns“), in denen eben erst zu Schweizer Bürgern gemachten Ausländer wegen Verbrechen, Missachtung hiesiger Sitten und Gebräuche oder sogar wegen Hetze gegen die Grundprinzipien unseres Staates in die Schlagzeilen geraten sind. Die von gewissen Kreisen vertretene Politik der möglichst offenen Bürgerrechtsgesetzte zeigt gravierende Folgen. Es geht nicht an, den Ausländeranteil von heute über 20 Prozent in der Schweiz mit Masseneinbürgerungen künstlich zu senken.
Die SVP will, dass die Schweizer Staatsbürgerschaft nur an Personen vergeben wird, welche die Verfassung und Rechtsordnung unseres Landes vorbehaltlos anerkennen. Es darf nicht zugelassen werden, dass religiös motivierte Ueberzeugungen, z.B. die muslimische Scharia, in Widerspruch mit unseren staatlichen Grundsätzen geraten. Mit einem kürzlichen Vorstoss im Bundesparlament fordert die SVP deshalb, dass Einbürgerungswillige sich zur Einhaltung der Rechtsordnung sowie der gesellschaftlichen und kulturellen Leitplanken unseres Landes schriftlich verpflichten müssen, bevor sie den Schweizer Pass bekommen.
Brechen sie die diese Verpflichtung, muss die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts künftig rückgängig gemacht werden können.

Heidi Robadey-Rogenmoser,
Kantonsrätin SVP
Unterägeri, 14. Oktober 2006

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden