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Europapolitische Forderungen an den Bundesrat

Verknüpfung der Steuerfragen mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien

Bei den offenen Fragen um die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien tritt die Europäische Union mit einem konkreten Anliegen an die Schweiz heran. Dieses Dossier ist für uns, im Gegensatz zur EU, nicht von Wichtigkeit. Darum muss die Steuerfrage mit dem Dossier zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit verknüpft werden. Dies ist eine absolut normale Verhandlungsart, wie sie im Geschäftsleben und in Beziehungen immer stattfindet. Der Bundesrat, der übrigens in der neuen Zusammensetzung die wirtschaftliche Komponente wieder völlig verloren hat, will sich leider nur sehr schwerlich an solche Forderungen halten. Weigert sich die EU, eine entsprechende Erklärung zur schweizerischen Steuersouveränität abzugeben, ergreift die SVP auf jeden Fall das Referendum zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit.
Aus Sicht der SVP sind bei einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit folgende Bedingungen zu erfüllen: Eine Übergangsfrist von 12 Jahren, in denen Kontingente zur Anwendung kommen, den Verzicht auf zusätzliche flankierende Massnahmen oder ev. eine Lockerung derjenigen, sowie eine effiziente Übernahmeregelung mit Rumänien und Bulgarien für kriminelle und gewalttätige Staatsangehörige.

Nein zu neuen Kohäsionszahlungen ohne Gegenleistung

Die rund 350 Mio. CHF für Bulgarien und Rumänien müssen ebenfalls mit einer Gegenleistung von Seiten der EU verknüpft werden. Prioritär ist die Forderung nach einer Lösung im Flughafenstreit mit Deutschland. Es darf nicht sein, dass die EU konstant mit neuen Forderungen an die Schweiz herantritt, ohne dafür auch etwas zu bieten. Die Schweizer Politik, allen voran der Bundesrat muss endlich lernen, gegenüber der EU fair aber hart zu bleiben und auch einmal “Nein“ zu sagen.

Kein unnötiger Nachvollzug von EU-Recht

Die Schweiz ist Weltmeister im Nachvollzug von europäischem und internationalem Recht. Die unterwürfige Haltung im bürokratischen Chaos zu den Cervelat-Häuten, ein knapp vor der Ausführung gestandenes Verbot von Füttern von Küchenabfällen an Schweine oder die steten Versuche der EU in Sachen Durchfahrtsrechten, sind nur einige Beispiele. Mit dem Abschluss von internationalen Verträgen verliert die Schweiz jedesmal ein Stück Selbstbestimmung.

Marcel Scherer, Nationalrat, Hünenberg
20. Februar 2008

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