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Flankierende Massnahmen zur UCH in Cham auf der Zielgeraden!

Am 5. Mai findet in Cham das dritte öffentliche Verkehrsforum zu den flankierenden Massnahmen (FLAMAS) im Dorfzentrum statt. Dank der heute vorliegenden Lösung „Autoarmes Zentrum“ mit einem Videoüberwachungssystem,  bleibt das Chamer Ortszentrum rund um die Uhr erreichbar. Hingegen wird der Durchgangsverkehr vollumfänglich auf die künftige Umfahrung geleitet. Diese Lösung, die bei Berücksichtigung aller Aspekte als schlichtweg optimal bezeichnet werden kann, ermöglicht nun auch im Kern verschiedene Verkehrsregime. 30er Zone, Begegnungszone oder eine Mischung der Beiden – diese Frage wird am 5.5. im Zentrum stehen.
 Befürworter von Begegnungszonen wünschen sich zwei grössere Zonen im Bereich Neudorf/Coop mit Ausdehnung in die Knonauerstrasse und eine zweite Begegnungszone zwischen Bären- und Rabenkreisel.  Die Alternative, die auch von kantonalen Fachleuten vorgeschlagen wurde, ist eine flächendeckende 30er Zone im Bereich der videoüberwachten Kernzone.

Wo liegen die Vorteile einer 30er Zone? Die Strassenräume haben eine klare Struktur und feste Einteilung. Fahrbahn, markierte Velostreifen und definierte Fussgängerbereiche gewähren einen geregelten Ablauf. Die Verkehrsflächen würden eingeebnet und mit farblichen und baulichen Anpassungen gekennzeichnet. Die Überquerung der Fahrbahn für Fussgänger ist überall gestattet. Grundsätzlich wird in 30er Zonen auf Fussgängerstreifen verzichtet (können aber bei exponierten Stellen eingebaut werden). Farblich speziell ausgestaltete Mittelstreifen oder Überquerungsbereiche sind ebenfalls möglich und werden vielerorts  gezielt eingesetzt.

Wo sehe ich persönlich die Nachteile von Begegnungszonen auf längeren Fahrbahnabschnitten?
Das Signal „Begegnungszone“ (2.59.5) kennzeichnet Strassen und Plätze in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die gesamte Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt. Dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern!

Im Weiteren gibt es keine Vorschriften die den Ablauf regeln. Es gibt keine fest zugeteilten Flächen. So auch keine Velostreifen oder spezielle Bereiche für Fussgänger. Die max. Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Welche aber locker von jedem Velofahrer und Blader überschritten werden kann. Die Durchfahrt für den öffentlichen Verkehr (ÖV Busse haben keinen Vortritt) wie auch Einsatzfahrzeugen wird erschwert.

Begegnungszonen sind daher aus meiner Sicht ein ideales Mittel um Plätze oder spezielle Quartierstrassen zu gestalten. Eignen sich aber bestimmt nicht, für die Ausgestaltung von längeren Strassenabschnitten, die nach wie vor in Cham eine zentrale Funktion bei der Erschliessung von Parkhäusern, Geschäften, Praxen und Wohneinheiten darstellen.

Nehmen auch Sie am Verkehrsforum vom 5. Mai aktiv teil und helfen Sie entscheidend mit, einer guten Lösung  „Autoarmes Zentrum“ noch ein vernünftiges Verkehrsregime auf zu setzen.  Ich danke Ihnen.

Rolf Ineichen
Präsident SVP Cham und Mitglied der kantonalen Begleitkommission UCH

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