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Gedanken zum Baarer Fall

Eigentlich wäre es klar. Volk und Parlament machen das Gesetz. Richterinnen und Richter wenden das Gesetz an. Doch gewisse Richterinnen und Richter zeigen immer weniger Respekt vor der Demokratie. Sie glauben die Gesetze selbst besser schreiben zu können. Sie verdrehen deshalb das Gesetz, bis es ihnen passt und verlangen nachher, dass Volk und Parlament ehrfürchtig vor ihrem Entscheid erstarren. So werden in jüngster Zeit in einer täterorientierten Justiz  die Täter immer mehr geschont. Richter scheinen mit den Tätern zu fühlen, nicht mit den Opfern.

Entscheide wie sie unterschiedlicher nicht sein können

Im Kt. BL wurde ein  Bauer 53 Tage in U-Haft genommen, nachdem er in einer Auseinandersetzung seinem Sohn mit einer Gabel eine Wunde an der Hand und eine Schürfung an der Hüfte zufügte. Nach dem Attentat in Zug  wurde ein Bauer 30 Tage lang in U-Haft versetzt ohne dass er nur jemandem ein Haar gekrümmt hat.
Bei der Schreckenstat in Baar, bei der ein Baarer sein Leben hingeben musste, wurden die Täter nach fünf Tagen gefasst (laut der Richterin besteht keine Gefahr der Absprache) und nach 2 resp. 3 Tagen wieder in die Freiheit entlassen, mit der Begründung, es bestehe keine Fluchtgefahr.
Der Baselbieter Bauer wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, der Bauer aus dem Kanton Zug wurde in allen Teilen freigesprochen. Und was passiert wohl mit den 2 Albanern?

Gewalt jeder Art, ob in den Schulen, in der Familie oder sonst wo, lehne ich ab. Dies dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Offensichtlich ist es aber nicht selbstverständlich, dass ich dies öffentlich sage und dass ich öffentlich verlange, dass die staatlichen Behörden konsequent Gewalt unterbinden. Mir und der SVP wird vorgeworfen, dies sei „billiger Wahlkampf“. Doch wer diesen Vorwurf erhebt, nur um die eigene Verantwortung nicht wahrnehmen zu müssen, der handelt „billig“. Und wir können uns weder „billige“ Richter, noch „billige“ Staatsanwälte, noch billige Herunterspieler leisten.

Die Reaktionen aus der Bevölkerung auf die Medienberichte der letzten Woche waren enorm. Das Tötungsdelikt vom 14. April in Baar beschäftigt noch immer viele Menschen. Obwohl sich die gleichen Fragen immer wieder stellen, die Zuger Behörden schweigen.
Und ich frage mich: Wer innerorts mit übersetzter Geschwindigkeit fährt, nimmt den Tod  eines Menschen in Kauf. Wieso nimmt nach der Meinung der Untersuchungsrichterin und des Obergerichts jemand nicht den Tod oder eine schwere Verletzung in Kauf, wenn er einem Menschen die Faust ins Gesicht schlägt?

Ich verlange, dass mit aller Konsequenz gegen Gewaltanwendung und Nichteinhaltung unserer Gesetze vorgegangen wird. Wir alle, Schweizer und Ausländer, haben das Recht, frei und friedlich in diesem Land zu leben. Wer aber das Gastrecht missbraucht, ist zu bestrafen und hat zu gehen.  Sollten unsere Gesetze dies nicht ermöglichen, sind sie in dieser Richtung anzupassen. Und die Richterinnen und Richter haben die Gesetze in unserem Sinne umzusetzen – oder auch zu gehen.

Marcel Scherer, Nationalrat
22. Mai 2007

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