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Gedanken zum Wahlkampf und darüber hinaus

Es ist Wahlkampf. Jeder bürgerliche Politiker will für mehr Freiheit und weniger Staat einstehen. Der ausufernden Bürokratie sagt sowieso jeder den Kampf an, und wer will sich nicht für tiefere Steuern einsetzen? In wenigen Wochen wird der Wahltermin vorbei sein und bekanntlich ist nach den Wahlen bereits wieder vor den Wahlen. Der Wahlkampf wird also nicht aufhören, aber anders geführt werden, nämlich konkreter und produktiver: mit Taten statt mit Worten. Ich nenne Ihnen drei Geschäfte aus der Zuger Politik, die Ihnen in den kommenden Monaten ermöglichen werden, die scheinbürgerliche Spreu vom wirtschaftsliberalen Weizen trennen.

Gesundheitsgesetz und Eigentumsrechte

Das kantonale Gesundheitsgesetz soll total revidiert werden. Besonders umstritten ist die Frage, ob ein allgemeines Rauchverbot in Gaststätten eingeführt werden soll. Es bestreitet niemand, dass Passivrauchen eine gesundheitliche Gefahr ist. Aber es ist nicht einzusehen, wieso sich jemand zum Besuch eines verrauchten Restaurants gezwungen sehen könnte. Zudem gibt es dank dem spielenden Markt schon heute rauchfreie Gaststätten. Das kümmert die Gesundheitsapostel jedoch wenig. Sie verlangen, dass sämtliche Restaurants rauchfrei werden. Im Zweifelsfall würde eine unbotmässige Beiz eher geschlossen, als dass jemand sie auf eigene Verantwortung betreten dürfte. Politiker und Beamte sprechen dem Bürger die Mündigkeit ab, selber entscheiden zu können, ob ihn der Rauch stört oder nicht. Noch härter trifft es aber den Wirt als Unternehmer. Der Entscheid, ob und wie er seinen Betrieb auf Nichtraucher-Kundschaft ausrichten will, wird ihm abgenommen. Er wird in der Verfügungsgewalt über sein Eigentum eingeschränkt – also ein Stück weit materiell enteignet. Weniger Freiheit, mehr Staat! Um ob dieser Entwicklung beunruhigt zu sein, muss man weder Raucher noch Wirt sein. Wehret den Anfängen! Wer kommt wohl als nächster dran? Pommes frites machen dick, Alkohol blöd und gewalttätig. Motorrad fahren ist bezogen auf die zurückgelegte Distanz 18 Mal gefährlicher als Autofahren. Der Beispiele wären noch viele – früher oder später sind auch Sie persönlich betroffen – als Bürger oder als Unternehmer. Vom österreichischen Ökonomen Friedrich August von Hayek stammt das Zitat: „Eine wirksame Verteidigung der Freiheit muss unbeugsam, dogmatisch und doktrinär sein und darf keine Zugeständnisse an Zweckmässigkeitserwägungen machen.“ Man darf gespannt sein, wieviele der 60 zumindest nominell bürgerlichen Zuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte sich tatsächlich für die Eigentumsrechte stark machen werden.

Bürokratische Kinderbetreuung

Der Bund will zusätzliche Krippenplätze schaffen und richtet deshalb befristet Förder-Beiträge an Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. Mit dem Vollzug und der Aufsicht sind die Kantone betraut, weshalb sie Qualitätsstandards definieren mussten. Anfang 2007 ist das kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft getreten. In der dazugehörigen Verordnung wurde als Qualitätsanforderung unter anderem der Nachweis der pädagogischen Betreuung festgesetzt. Für die Betreuung in (Halb-)Tagesstätten wurde mindestens eine ausgebildete Person für obligatorisch erklärt. Als ausgebildet gelten: diplomierte Kleinkindererzieherinnen, Sozialpädagogen, Fachpersonen Betreuung sowie Personen mit Ausbildungen in verwandten pädagogischen und pflegerischen Berufen nach ausgewiesener pädagogischer Erfahrung. Diese Anforderungen sind viel zu einschränkend! Es geht doch darum, dass die Betreuung von einer im Umgang mit Kindern erfahrenen Person ausgeübt wird. Wie diese Erfahrung nachgewiesen wird, ist letztlich unwichtig. Wenn aber der Regierungsrat meint, mit Bürokratie und Regulierung schaffe er Krippenplätze, so irrt er sich. Ein "Fördergesetz" wurde zu einem "Verhinderungsgesetz" umfunktioniert. Das Problem ist in vielen Kantonen das gleiche: Die Empfehlungen des (privaten) Schweizerischen Krippenverbandes wurden viel zu unkritisch in die kantonale Gesetzgebung übernommen. Jüngst sorgte der Kanton Solothurn für Schlagzeilen: Wenn dort jemand gegen Entgelt Kinder unter 12 Jahren an mehr als drei Halbtagen pro Woche betreut, ist dem Oberamt ein Pflegevertrag vorzulegen. Das gilt auch, wenn die Kinder von den Grosseltern betreut werden! Im Kanton Zug wurden in der ersten Jahreshälfte zwei Vorstösse eingereicht, die auf eine Lockerung der Qualitätsanforderungen in der Verordnung hinzielen. Man darf gespannt sein, wer sich im Kantonsrat alles für weniger Bürokratie einsetzen wird.

Steuerwettbewerb und EU

Bis zu den Wahlen wird im "Steuerstreit" mit der EU noch Funkstille herrschen. Aber bereits ab dem 22. Oktober wird die EU den Druck wieder erhöhen. Man erinnert sich: Das letzte Mal wurde die Schraube just am Tag nach dem Ja zur Kohäsionsmilliarde angezogen. Im Moment verfolgt der Bund noch eine unnachgiebige Linie. Doch irgendwann wird die nächste bilaterale Verhandlungsrunde anstehen, und die EU wird Konzessionen in der Steuerfrage verlangen. Dann wird auch die kantonale Steuerhoheit zur Disposition zu stehen. Sobald aber der Verhandlungsweg eingeschlagen ist, wird der Bund nicht mehr automatisch die Interessen des Kantons Zug vertreten. Seine Interessenlage wird von den unterschiedlichen Interessen der 26 Kantone abhängig sein. Es kann sehr schnell der Fall eintreten, dass die erfolgreichen Kantone wie bei der NFA wieder im Stich gelassen werden. Deshalb ist rasches und eigenverantwortliches Handeln des Regierungsrates erforderlich. Es darf nicht sein, dass der Kanton Zug dieses Problem genauso wie seinerzeit die NFA verschläft. Dem Rest der Schweiz muss klar gemacht werden, dass er vom Erfolgsmodell Zug profitiert. Zug muss Allianzen mit anderen Kantonen, die auf den Steuerwettbewerb ebenso existenzielll angewiesen sind, schmieden. Bei der Überweisung einer diesbezüglichen Motion im Kantonsrat werden sich zwei Lager bilden: Vorbehaltlose Befürworter des Steuerwettbewerbes und Relativierer.

Stephan Schleiss, Steinhausen
Kantonsrat und Nationalratskandidat
23. August 2007

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