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Gelten für den Gemeinderat Baar andere Gesetze?

Bekanntlich wurde bei der Planung des Pflegezentrums Baar von einer falschen Nachfragesituation bei Alters- und Pflegebetten ausgegangen. Folge davon ist, dass zwei der vier realisierten Stockwerke zurzeit nicht benötigt werden. Optimistischerweise geht man davon aus, dass der Bedarf an Pflegebetten ab 2020 wieder zunehmen wird.
Natürlich macht es keinen Sinn, dass nun die oberen beiden Stockwerke leer stehen und nicht gebraucht werden. Das im Zugerbieter vom 16.6.2016 publizierte und öffentlich aufgelegte Umnutzungsgesuch der Stiftung Pflegezentrum macht deshalb Sinn. Erstaunlich hingegen ist die Tatsache, dass in den beiden genannten Stockwerken bereits jetzt, also bevor das entsprechende Umnutzungsgesuch überhaupt bewilligt wurde, Wohneinheiten für Privatpersonen realisiert sind. Entsprechende Wohneinheiten werden sogar bereits von Personen bewohnt. 
Umnutzungen ohne vorgängige Bewilligungen jedoch sind rechtswidrig und strafbar. Dem Stiftungsratspräsidenten des Pflegezentrums Baar, Paul Langenegger, sollte dies eigentlich bekannt sein, amtet er doch auch als Bauvorsteher der Gemeinde Baar. Hat dieses rechtswidrige Vorgehen für die Stiftung Pflegezentrum Baar, in der insgesamt drei Baarer Gemeinderäte im Stiftungsrat amten, Konsequenzen? Der einfache Bürger, der ein Gebäude ohne entsprechende Bewilligung umnutzt oder umbaut, sähe sich in einem solchen Fall wohl mit einer Strafanzeige konfrontiert. Ich bin deshalb gespannt, welche Konsequenzen das rechtswidrige Vorgehen der Stiftung Pflegezentrum nach sich ziehen wird. Ob der zuständige Bauvorsteher den Mut hat, sich quasi selbst zur Rechenschaft zu ziehen, wage ich jedoch zu bezweifeln. 
Beni Riedi, SVP Kantonsrat, Baar

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