Gesundheitsgesetz und Eigentumsrechte
Das kantonale Gesundheitsgesetz soll revidiert werden. Das geplante Rauchverbot in Gaststätten ist besonders brisant. Niemand wird bestreiten, dass Passivrauchen gesundheitsschädigend ist. Bestritten wird hingegen, dass dies ein allgemeines Rauchverbot notwendig macht. Ich kann nicht nachvollziehen, wie sich jemand zum Besuch eines verqualmten Restaurants gezwungen sehen könnte. Zudem gibt es – dank dem funktionierenden Markt – schon heute rauchfreie Gaststätten. Das kümmert die Gesundheitsapostel jedoch wenig. Sie verlangen, dass sämtliche Restaurants rauchfrei werden. Im Zweifelsfall würde eine unbotmässige Beiz eher geschlossen, als dass sie von jemandem auf eigene Verantwortung betreten werden dürfte. Politiker und Beamte sprechen dem Bürger die Mündigkeit ab, selber entscheiden zu können, ob ihn der Rauch stört oder nicht. Noch härter trifft es den Wirt als Unternehmer. Er wird in der Verfügungsgewalt über sein Eigentum eingeschränkt – also ein Stück weit materiell enteignet. Man muss weder Wirt noch Raucher sein, um diese Entwicklung beunruhigend zu finden. Man fragt sich, wen die Bürokraten wohl als nächstes ins Visier nehmen? Pommes frites machen dick, Alkohol macht blöd und Motorrad fahren ist bezogen auf die zurückgelegte Distanz 18 Mal gefährlicher als Auto fahren. Der Beispiele wären noch viele. Früher oder später wird jeder persönlich betroffen sein.
Stephan Schleiss, Steinhausen
Kantonsrat und Nationalratskandidat
12. September 2007