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“Herrschen allgemeine Missstände?”

Kantonsratskollegin Christine Blättler-Müller versucht in ihrem Leserbrief vom 28. Januar in der Neuen Zuger Zeitung die Gegner des sogenannten Familienartikels in die polemische Ecke zu stellen. Offensichtlich hat sie jedoch die Argumente des überparteilichen Gegenkomitees noch nie zur Kenntnis genommen. Im entsprechenden Argumentarium steht klipp und klar, dass ein Nein zum Verfassungsartikel nichts mit einer Ablehnung ausserfamiliärer Betreuung zu tun hat. Kantone, Gemeinden und Private sind mit hohem Engagement tätig und schaffen lokal bzw. regional angemessene, also bedarfsgerechte Angebote. Dieses Zusammenspiel funktioniert in unserem föderalistischen System bestens.

Nirgends wird von Rabenmüttern gesprochen, egal ob bzw. wieviel Fremdbetreuung sie ihren Kindern angedeihen lassen – das ist Privatsache und überhaupt nicht Kern der Diskussion – es geht vielmehr darum, ob allgemeine Missstände herrschen, die ein Eingreifen des Bundes nötig machen, und ob es dazu diesen Verfassungsartikel braucht. Beides ist nicht der Fall.

Die Behauptung, die Gegner würden mit Zahlen um sich werfen, ohne diese zu erläutern entbehrt jeder Realität. Im Argumentarium gegen den Verfassungsartikel wird selbstverständlich dargelegt, wie man auf Kosten von 4 bis 12 Milliarden kommt. Natürlich ist dies ein sehr breiter Schätzungsbereich, weil in der Tat noch nicht klar ist, wie der Bund eingreifen wird. Aber einfach zu sagen, die Kosten seien nicht abschätzbar ist inakzeptabel.

Dass die Familie heute in keinem Verfassungsartikel zu finden sei, ist ebenfalls schlicht falsch. Artikel 116 Absatz 1 der aktuellen Bundesverfassung lautet: „Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie. Er kann Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.“ Wer andere der Polemik bezichtigt, sollte etwas genauer recherchieren und sich wenigstens Ansatzweise mit den Argumenten des Gegners auseinandersetzen.

Daniel Eichenberger, Baar
Kantonsrat SVP

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