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Integrationsgesetz: wer soll wen integrieren?

Im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) wird als Ziel der Integration das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz festgelegt. Die Integration soll es längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzunehmen.

Dazu ist es erforderlich, dass sich die Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und eine Landessprache erlernen. Auch die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA) sieht die Verantwortung zur Integration primär bei der ausländischen Wohnbevölkerung. Ihr Beitrag dazu soll es sein, die rechtsstaatliche Ordnung und Werte der Bundesverfassung zu respektieren, die am Wohnort gesprochene Landessprache zu erlernen, sich mit den Lebensbedingungen in der Schweiz auseinanderzusetzen und den Willen zu zeigen, am Wirtschaftsleben teilzunehmen und Bildung zu erwerben.

Den Kantonen werden dabei nur eine Informations- und eine Integrationsförderpflicht auferlegt, welcher der Kanton Zug bereits nachkommt. Im Zuger Integrationsgesetz liegt die alleinige Verantwortung zur Integration hingegen beim Staat! Das geht zu weit, das unselige Integrationsgesetz gehört bachab geschickt.

Daher werde ich am 22. September NEIN stimmen.

Trix Iten, Unterägeri
Präsidentin SVP

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