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Ja zum fairen Pensionskassengesetz

Es gehört zu den Aufgaben der Kantonsrätinnen und Kantonsräte dafür zu Sorgen, dass die Anstellungsbedingungen des staatlichen Arbeitgebers gegenüber dem Gewerbe, Industrie und Dienstleistern ein vergleichbares Niveau haben. Als Volksvertreter haben wir nicht Partikulärinteressen der Verwaltung oder sogar unsere eigenen Interessen zu vertreten sondern das Gesamtwohl, auch das Wohl der Steuerzahler. Diese Zielsetzung hat eine bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat mit dem neuen Pensionskassengesetz teilweise umgesetzt.

Die neue kantonale Pensionskasse ist mit denen in Industrie und Gewerbe üblichen absolut vergleichbar.Sie ist teilweise immer noch besser als die durchschnittlichen Pensionskassen der Privatwirtschaft. Den Vergleich mit den Banken und Versicherungen, den die Gegner des neuen Pensionskassengesetzes immer wieder bringen, ist nicht korrekt. Dass Banken und Dienstleister teilweise grosszügiger sind, bzw. sein können darf uns nicht beirren.

Der Kanton Zug ist und bleibt, trotz neuem Pensionskassengesetz, insgesamt ein attraktiver und grosszügiger Arbeitgeber. Dies weil die Löhne in der Verwaltung und bei den Lehrkräften im schweizerischen Durchschnitt an der Spitze liegen und weil fortschrittliche Arbeitsbedingungen, wie gleitende Arbeitszeit und Teilzeitarbeit auf allen Stufen üblich sind. Der öffentliche Arbeitgeber ist aber auch ein Garant für einen sicheren Arbeitsplatz, denn Fusionen zwischen den Gemeinden sind im Kanton Zug nicht üblich.

Die neue Zuger Pensionskasse ist unverändert eine sehr gute PK mit überdurchschnittlichem Leistungsniveau. Mit der Revision wird sichergestellt, dass Finanzierung und Leistungen auch langfristig übereinstimmen. Sie ist also keine Sparübung, sie hat keine markante Schlechterstellung zur Folge, sie ist nicht unsozial, nein, sie ist schlicht und einfach zeitgemäss und fair gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Stimmen Sie daher dem fairen neuen Pensionskassengesetz am 17. Juni 2007 zu.

Werner Villiger, Zug
Kantonsrat SVP
3. Juni 2007

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