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Missstände in der Bundesasylunterkunft Gubel

Im vergangenen Mai erfragten die SVP-Kantonsräte Ryser, Nussbaumer und Werner mittels Interpellation beim Regierungsrat die Anzahl Polizeieinsätze und Straftaten aufgrund der im Bundeszentrum Gubel stationierten Asylsuchenden. Die diesbezügliche Interpellationsantwort der Regierung lässt aufhorchen. Der Antwort und der dazugehörigen Polizeistatistik kann nämlich entnommen werden, dass es allein in der Zeitspanne vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 zu insgesamt 55 Polizeieinsätzen wegen im Bundeszentrum Gubel stationierter Asylsuchenden kam.

Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Notwendig waren die Polizeieinsätze gemäss Interpellationsantwort etwa wegen Drohungen gegenüber ZVB-Kontrolleuren, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Körperverletzungen, Schlägereien sowie gesamthaft 16 Laden- und Einschleichdiebstählen. Nicht weiter schlimm findet die Zuger Regierung. Missstände macht sie gemäss Interpellationsantwort nämlich "keine" aus. Ebenso erachtet die Regierung Massnahmen zur Verstärkung der Sicherheit als nicht notwendig.

Dank der erwähnten Interpellationsantwort haben wir es nun aber schwarz auf weiss: Die Bundesasylunterkunft auf dem Gubel führte zu einem Kriminalitätsimport in den Kanton Zug und zu massiven, vom Steuerzahler zu berappenden Kosten. Hiervor warnte die SVP schon immer. Nur hören wollte leider niemand.

Ein Kurswechsel in der nationalen Asylpolitik ist notwendiger denn je. Die SVP verlangt, dass straffällige Asylbewerber vom Asylverfahren umgehend ausgeschlossen und innert Tagen der Ausschaffung zugeführt werden. Ebenso erwartet die SVP, dass Asylsuchende die in der Schweiz herrschenden Regeln und Gepflogenheiten respektieren. Bei mutmasslich an Leib und Leben bedrohten Menschen eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen.

Michael Riboni, Kantonsrat, SVP Baar

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