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NEIN zu Eingriff in Eigentumsrechte
Das neue Asylgesetz sieht vor, dass der Bund Enteignungen (staatliche Wegnahme des Wohneigentums) durchführen kann für die Einrichtung von Asylwohnungen – und -unterkünften. Diesen Eingriff in die Eigentumsrechte von uns Bürgern lehne ich ab. Darum stimme ich Nein zum neuen Asylgesetz.
Dr. Manuel Brandenberg, Zug
Rechtsanwalt
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