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Schluss mit den Missständen im IV-Gesetz

Wie soll ich als Volksvertreter einem arbeitstätigen Familienvater erklären,dass er für sein Kind im Durchschnitt weniger als ein Drittel der Kinderzulagen eines IV-Bezügers erhält, welchen der Familienvater mit seinen Steuergeldern erst noch finanziert? Warum darf ein IV-Bezüger, welcher seine Rente aufgrund einer unklaren IV-Ursache erhält – also nicht weiss, woher sein Leiden kommt – weiterhin eine Waffe besitzen?
Die Antwort ist einfach: Auch die revidierte IV-Gesetzgebung lässt solche Missstände noch zu. Daher gilt es diese umgehend zu korrigieren. Ausserdem muss alles unternommen werden, dass die 5. IV-Revision im März im Plenum behandelt werden kann – alles andere ist gegenüber dem Steuerzahler nicht zu verantworten.

Die IV steckt in der Krise. Neben der desolaten Finanzlage, welche aufgrund von Missbrauch und nicht finanzierbaren Leistungen entstanden ist, sorgen verschiedene Fehlanreize dafür, dass die IV-Defizite um 4.3 Millionen Franken pro Tag anwachsen. Leider sind die oben gestellten Fragen nicht aus der Luft gegriffen und zeigen Missstände auf, welche auch nach der Umsetzung der Revisionsvorschläge des Bundesrates noch in der IV-Gesetzgebung verankert sein werden. Noch ist es nicht zu spät, diese Missstände in der 5. IV-Revision zu korrigieren. Nur so kann die IV ihre Akzeptanz in der Bevölkerung wieder zurückgewinnen.

Wer eine IV-Rente bezieht, erhält für jedes Kind einen Rentenaufschlag von 40% einer IV-Rente. Ein IV-Rentner mit 2 Kindern erhält folglich 1,8 IV-Renten. Mit 5 Kindern sind es gar 3 volle IV-Renten. Die durchschnittlich pro Kind und Monat ausbezahlte Summe beläuft sich auf rund 590 Franken. Die „normale“ Kinderzulage für ein Kind eines erwerbstätigen Elternteils beträgt durchschnittlich 184 Franken pro Monat. Fazit: Ein Kind eines IV-Bezügers erhält heute mehr als das Dreifache eines Nicht-IV-Bezüger-Kindes. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinerlei stichhaltigen Grund – denn eine allfällige Behinderung der Eltern sagt nichts über den Gesundheitszustand der Kinder aus. Im Normalfall sind also beide Kinder gleich gesund – nur erhält das eine mehr als das Dreifache des anderen.  Ein solcher Misstand muss dringend ausgeräumt werden. Daher schlägt die SVP im Rahmen der 5. IV-Revision eine Halbierung der heute offensichtlich überhöhten Kinderrente vor. Es können so rund 300 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden und selbst nach der Halbierung beziehen Invalide noch immer höhere Leistungen für die Kinder als 4/5 der Schweizer Bevölkerung.

Ein weiterer störender Misstand ist, dass IV-Rentner mit unklarer IV-Ursache auch weiterhin gefährlichen Tätigkeiten nachgehen kann. In diesem Pressedienst wurde bereits berichtet, dass IV-Rentner mit unklarer IV-Ursache auch weiterhin Auto fahren oder Flugzeuge fliegen dürfen. Doch damit nicht genug. Gemäss den Revisionsvorschlägen des Bundesrates dürfen IV-Rentner mit unklarer IV-Ursache eine Waffe tragen, obwohl keine Kausalität zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen werden kann. Im Klartext:
Eine immer grösser werdende Kategorie von IV-Rentnern erhält eine IV-Rente aus unklarem IV-Grund (bspw. Schleudertrauma, psychische Gebrechen, nicht nachweisbare Rückenschmerzen), darf aber weiterhin Tätigkeiten nachgehen, welche für die Allgemeinheit eine potentielle Gefahr darstellen. Solche gesetzgeberischen Schnitzer sind ein für alle Mal aus dem Invalidengesetz zu entfernen!

Die SVP fordert für die laufende IV-Revision, dass diese bisher nicht ausgeräumten Missstände im Rahmen der 5. IV-Revision korrigiert werden. In Zukunft soll nur noch eine IV bekommen, wer an einer nach objektiven Gründen unüberwindbaren Erwerbsunfähigkeit leidet. IV-Renten mit unklarer Kausalität müssen vermieden werden. Bei bestehenden IV-Renten sind Neuüberprüfungen anzuordnen und wer dennoch ein unklares Krankheitsbild hat, dem sollte zumindest ein Waffentragverbot auferlegt werden! Die finanzielle Situation in IV und Bundeskasse lässt es nicht zu, dass wir weiterhin falsche Anreize hin zur IV-Rente setzen. Die IV muss wieder zudem werden, was sie ursprünglich war: Weg von einer Art „Komplementärsozialhilfe“ hin zu einer Versicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Die SVP wird alles unternehmen, dass die 5. IV-Revision in der Märzsession im Nationalrat behandelt werden kann. Für jeden Tag abwarten, bezahlt jeder Einwohner in diesem Land 60 Rappen an das immer grössere IV-Defizit. Dies möchte die SVP den Bürgern nicht länger zumuten. Wir müssen alles unternehmen, damit die IV ausgabenseitig saniert werden kann. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge hätte gravierende Konsequenzen auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Nationalrat Marcel Scherer, Hünenberg/ZG

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