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SVP Fraktion geschlossen gegen Bürgerrechtsgesetz Änderung

Kantonsratssitzung vom 13.12.2007

Änderung Bürgerrechtsgesetz, Vorlage 1554

Sehr geehrter Herrn Kantonsratspräsident
Sehr geehrte Dame und Herren der Regierung
Liebe Kantonsratskolleginnen und –Kollegen
Liebe Gäste

Die Volksinitiative“ für demokratische Einbürgerungen“ der SVP Schweiz  ist noch hängig und wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst 2008 zur Abstimmung gelangen. Aus diesem Grunde erfreut uns die Vorlage 1554 Änderung des Bürgerrechtsgesetzes nicht.

Die SVP Fraktion ist sehr überrascht und erstaunt, dass die heutige Vorlage so schnell behandelt werden muss, nachdem die Volksinitiative der SVP noch hängig ist.

In der Direktion des Innern sind zahlreiche andere Anliegen hängig, die dringender erledigt werden müssten als das heutige Geschäft. Auch in der vorberatenden Kommission war eintreten sehr fragwürdig und wurde doch nur mit 7:6 Stimmen, knapp auf diese Vorlage eingetreten.

Im Weiteren waren die Kommissionsmitglieder, und an der Fraktionssitzung die Mitglieder der SVP Fraktion erstaunt, das die Direktion des Innern für die Kommissionssitzung, keine Synopse vorbereiten konnte. Was wiederum zeigt, dass diese Bürgerrechtsgesetz-Änderung so schnell wie möglich durchberaten werden sollte!

Die SVP Fraktion stellt den Antrag auf die Vorlage 1554 nicht einzutreten.

(Die SVP Fraktion unterstützt den Antrag der … Fraktion auf die Vorlage 1554 nicht einzutreten.)

Wir fragen uns welche Meinung vertritt der Regierungsrat grundsätzlich?  Handelt es sich hier um den Anfang der Abschaffung der Bürgergemeinden? Setzt sich der Regierungsrat diese Abschaffung zum Ziel?

Die Volksinitiative der SVP verlangt eine Verfassungsänderung, die festlegt, dass die Stimmbürger einer jeden Gemeinde selber entscheiden, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Daraus ist zu erkennen, dass die SVP Schweiz und die SVP Kanton Zug das Einbürgerungsverfahren als politischen Akt verstanden haben wollen.

Im Unterschied zur politischen Linken und zum Bundesgericht hat das Schweizer Volk mehrmals signalisiert, dass es keine Einbürgerungen am Fliessband durch Verwaltung und Gerichte will, sondern die demokratische Tradition der Einbürgerung erhalten möchte.

Das Schweizer Volk bestätigte bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 ausdrücklich, dass die Erteilung des Bürgerrechts ein politisches Recht sei.

Am 26. September 2004 lehnte das Volk die beiden Bundesbeschlüsse zur Ausweitung der erleichterten Einbürgerung für Ausländer der zweiten und zur automatischen Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation ab. Damit setzte der Souverän ein klares Zeichen gegen die von linker Seite immer wieder geforderten weiteren Einbürgerungs- erleichterungen.

Auch auf kantonaler Ebene sprach sich das Stimmvolk vermehrt gegen eine weitere Aufweichung der Bürgerrechtspraxis aus: Im Kanton St. Gallen ist das Stimmvolk am 28. November 2004 beim Referendum zum neuen St. Galler Bürgerrechtsgesetz der SVP St. Gallen gefolgt und hat dieses abgelehnt. Im April 2005 hat das Schwyzer Stimmvolk eine SVP-Initiative für geheime Abstimmungen an Gemeindeversammlungen gutgeheissen.

All diese Entscheide setzen ein klares Zeichen, in welche Richtung die zukünftige Einbürgerungspolitik gehen soll. Nun ist es an der Politik, diese Forderungen des Volkes umzusetzen.

Die SVP kämpft gegen die Nicht-Respektierung des Volkswillens von Seiten der linken Parteien und der Gerichte.

Die Umgehung des Souveräns führt zur Untergrabung der Demokratie!

Ich bitte Sie im Namen der SVP Fraktion, dem Antrag auf die Vorlage 1554 nicht einzutreten zuzustimmen.

Sollte überraschender Weise trotzdem eingetreten werden, wird die SVP in der Detailberatung diverse Änderungsanträge einbringen.

Besten Dank
Karl Nussbaumer

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