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Würden sie ihr Geld bei einem verurteilten Betrüger anlegen?

Würden sie ihr Haustier einem verurteilten Tierquäler anvertrauen? Würden sie ihren Hausschlüssel einem verurteilten Einbrecher geben? Auf den Punkt gebracht, würden sie ihr Kind einem verurteilten Pädosexuellen anvertrauen wollen?

Die Antwort der meisten Leserinnen und Leser dieses Artikels wäre wohl ein überzeugtes: „NEIN, natürlich nicht!“ Nicht so der Bundesrat. Er lehnt die Pädophilen-Initiative ab und macht einen Vorschlag, der zu wenig weit geht. Frau Sommaruga sieht lediglich ein 10-jähriges Berufsverbot vor, und dies auch nur, wenn der Täter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten, zu 180 Tagessätzen (Geldstrafe) oder einer therapeutischen Massnahme verurteilt wurde.

Und dann? Ist er dann keine Gefahr mehr für die Kinder? Die Initiative ist klar formuliert. Alle Täter, die wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen oder Abhängigen verurteilten wurden, erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot.

Der Vorwand, dass die Jugendliebe bestraft oder verunmöglicht werde, zieht nicht. Dies kann bei der Ausarbeitung des Gesetzes berücksichtigt werden. Jetzt schon gilt,  ist der Altersunterschied weniger als drei Jahre, z.B. 15 und 17, ist die Liebe heute schon straffrei.

Thomas Werner, Unterägeri
Kantonsrat

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