Zuger Steuergesetz
Die SVP empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dem teilrevidierten Steuergesetz an der Urnenabstimmung im November zuzustimmen. Als Mitglied in der Kantonsratskommission und SVP Fraktionssprecher habe ich mich bei der Teilrevision fest für folgende Punkte eingesetzt: Reduktion des Gewinnsteuersatzes, damit der Kanton Zug seine wirtschaftliche Attraktivität beibehält, gleich hoher Fremd- und Eigenbetreuungsabzug, damit traditionelle Familien nicht benachteiligt werden und Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. Während die beiden ersten Punkte durch den Kantonsrat angenommen wurden, scheiterte die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer an Gegenstimmen von FDP, CVP und den Linken. Die SVP nahm mit Überraschung zur Kenntnis, dass die FDP trotz anscheinend „einstimmigem Fraktionsentscheid“ nun plötzlich nicht mehr hinter ihrer eigenen Motion stehen konnte.
Trotzdem ist die SVP überzeugt, dass mit dem nun vorliegenden Steuergesetz ein ausbalancierter Kompromiss geschaffen wurde, welcher besonders auch Familien mit Kindern entlastet. Stimmen auch Sie dem Steuergesetz zu, damit Zug weiterhin sowohl für Familien als auch Unternehmer attraktiv bleibt.
Thomas Aeschi, Baar
SVP Kantonsrat / Nationalratskandidat
31. August 2011